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Aktualisiert am 06.04.2020 - 16:11 Uhrin Märkte verstehen, Chancen nutzenLesedauer: 2 Minuten
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Mifid II im Bundestag Finanzberater dürfen auf den Sommer gespannt sein

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Finanzmarktdirektive Mifid II soll noch vor der Sommerpause des Bundestags in deutsches Recht verwandelt werden. Doch was ab Januar 2018 gelten soll, ist in Details noch längst nicht ausgemacht.

Nach meiner Einschätzung könnte Beratern in einigen Aspekten womöglich ein „heißer Herbst“ bevorstehen. Denn wenn erst im Sommer entschieden wird, bleibt gerade noch ein halbes Jahr, um die Vorgaben in der Beratungspraxis umzusetzen. Dass es ratsam ist, das eigene Geschäftsmodell generell zu überprüfen, ist unstrittig. Was sind aber die Details, um die noch gerungen wird? Worauf muss ich als Berater noch gefasst sein?

Die erste Frage drängt vielleicht nicht wirklich: Kommt die Geeignetheitserklärung statt des unbeliebten Beratungsprotokolls? Das hat in vielen Beziehungen zwischen Beratern und Kunden den Stellenwert von überflüssigem Papierkram.

Viel Arbeit für Berater

Unbeantwortet bleibt aber die nächste Frage, die damit zusammenhängt: Wird die Geeignetheitserklärung tatsächlich in der Praxis Erleichterung bringen? Denn vor der Beratung stehen immer Prüfung des Kunden und Dokumentation der Ergebnisse. Am Ende könnte das auch bedeuten, dass alles zwar anders wird, aber nicht einfacher. Und dass die Standards, die man heute nutzt, um den Pflichten im Rahmen des Beratungsprotokolls nachzukommen, wieder angefasst werden müssen. Da droht bis Jahresanfang 2018 auf jeden Fall Arbeit in der Anpassung.

Ebenso schwerwiegend und auch technisch eine Herausforderung: die Aufzeichnungspflicht für sämtliche Telefonate mit Kunden unabhängig davon, ob es zu einem Vertragsabschluss kommt oder nicht. Wenn der Gesetzgeber dabei bleibt, hängen viele Probleme daran. Was ist mit dem Datenschutz, wenn persönliche Gespräche archiviert werden? Was passiert, wenn ein Kunde anruft, während man unterwegs ist? Muss man das Gespräch abbrechen und einen Termin zum Telefonat mit Aufzeichnungsmöglichkeit vereinbaren?

Zu einem weiteren Punkt werden Vermittler und Produktanbieter vermutlich gemeinsam in der Pflicht sein: Product Governance. Für jedes Produkt müssen Zielmärkte definiert sein. Wir hatten bei iShares dazu schon Workshops mit Vertriebspartnern. Denn auch wenn noch nicht klar ist, was der Gesetzgeber genau fordern wird, ist gewiss: Eine Definition sollte die Arbeit der Praktiker in der Anlageberatung nicht unnötig erschweren. Wir brauchen da eine gemeinsame Linie.

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Hinweis: Diese News ist eine Mitteilung des Unternehmens und wurde redaktionell nur leicht bearbeitet.