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Experten befragt Was planen die Maklerpools? – 3 Fragen zu Mifid II

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Jung, DMS & Cie.
Sebastian Grabmaier, Vorstandsvorsitzender Jung, DMS & Cie.: „Durch die Verschiebung hatten wir ausreichend Zeit, die Neuerungen zu implementieren“

1. An welchen konkreten Projekten arbeiten Sie derzeit bezüglich der Mifid II für Ihre Makler?

Sebastian Grabmaier: Wir bieten als Maklerpool unseren Vertriebspartnern einen umfassenden Service mit unserem innovativen Kundenverwaltungssystem, in dem sämtliche regulatorischen Anforderungen berücksichtigt sind. Seit Mitte 2015 setzen wir uns intensiv mit der Umsetzung von Mifid II auseinander – durch die Verschiebung des Starts der Umsetzung auf 2018 haben wir nun ausreichend Zeit gehabt, die Neuerungen in unser Kundenverwaltungssystem zu implementieren.

Außerdem können wir zum Beispiel die geforderte Weiterleitung von Informationen von den KVGen über unsere Partner zu den Kunden und umgekehrt unproblematisch gewährleisten, da wir auch bisherige Anforderungen wie zum Beispiel die Antrags- oder Geldwäscheprüfung ernst genommen haben und Anträge stets durch unsere Hände gehen. Da müssen wir gar nicht viel nachrüsten.

2. Werden Sie ein Serviceangebot für die Telefonaufzeichnung der Beratungsgespräche bzw. der Kundenkommunikation anbieten?

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Grabmaier: Ja, selbstverständlich.

3. Welche Punkte aus dem Mifid-II-Katalog werden aus Ihrer Sicht in der Praxis am problematischsten für den Vermittler umzusetzen sein?

Grabmaier: Ich denke, das werden die neuen Product-Governance-Bestimmungen sein: Der Gesetzgeber wird von Maklern sowohl die Kontrolle der Einhaltung einer von den Produktgebern vorzugebenden Zielmarktdefinition, als auch regelmäßige Erfahrungsberichte einfordern sowie das Zurückspielen der erforderlichen Kontrolldaten an die Produktgeber.

Alle diese Anforderungen sind nur mithilfe eines guten Pools mit angemessenem Aufwand von einem Investment- und Fondspolicenvermittler zu erfüllen. Allein die Sinnhaftigkeit lässt sich nicht auf ersten Blick erschließen: Solange keinem Marktteilnehmer wirklich klar ist, wie eine solche Zielmarktdefinition insbesondere für defensive Produkte aussehen kann (für wen eignet sich ein breit diversifizierter Mischfonds eigentlich nicht?), fällt es auch schwer, sich vorzustellen, wie dadurch der Kundenschutz wirklich verbessert werden soll.

Es bleibt also die Hoffnung, dass der Schutzzweck des Regelungsbereiches durch eine  Konkretisierung im Verordnungsentwurf besser zu Tage tritt, damit nicht viel Aufwand für wenig Nutzen getrieben wird.

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