Mifid kurz erklärt
BVI: Wer ab Januar 2018 einen „Legal Entity Identifier” braucht
Ab dem 3. Januar 2018 brauchen Banken, Fonds aber auch Einzelpersonen mit Firmenbucheintragung für alle meldepflichtigen Wertpapiergeschäfte gemäß der Mifid-Verordnung einen so genannten „Legal Entity Identifier“, kurz: den LEI-Code. Rudolf Siebel, Geschäftsführer des Fondsverbands BVI, erklärt im Kurzvideo die Funktion des LEI, wer einen benötigt und was passiert, wenn Unternehmen keinen LEI ausweisen können.