„Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten“ BVK wettert gegen Bafin-Aufsicht über 34f-Berater
Kurz vor Weihnachten legte das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Gesetzentwurf zur Aufsicht über Finanzanlagenvermittler vor. Demnach sollen Berater nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) kommen. Für Versicherungsvermittler hingegen sind nach wie vor die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig
Nach Vermittlerverbänden AfW und Votum schließt sich nun der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) der Kritik am BMF-Vorhaben an. Wie auch die Vermittlerverbände kritisiert die Interessensvertretung der Versicherungsvermittler vor allem das doppelte Aufsichtsregime. Schließlich seien viele Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler tätig. Sie würden künftig „die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen“, so der Verband. „Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich.“
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Eine Übertragung der Aufsicht auf die Bafin würde die rund 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen vierstelligen Betrag kosten, so der BVK weiter. Daher lehnt der Verband die Bafin-Aufsicht strikt ab und spricht sich stattdessen für eine einheitliche Zuständigkeit ausschließlich über die örtlichen IHKn aus.