Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

„Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten“ BVK wettert gegen Bafin-Aufsicht über 34f-Berater

Von Aktualisiert am in NewsLesedauer: 1 Minute
BVK-Präsident Michael H. Heinz
BVK-Präsident Michael H. Heinz (li.) und Vizepräsident Gerald Archangeli lehnen die Bafin-Aufsicht über Finanzanlagenvermittler strikt ab. | Foto: BVK
Empfohlener redaktioneller Inhalt
Externe Inhalte anpassen

An dieser Stelle finden Sie externen Inhalt, der unseren Artikel ergänzt. Sie können sich die externen Inhalte mit einem Klick anzeigen lassen. Die eingebundene externe Seite setzt, wenn Sie den Inhalt einblenden, selbstständig Cookies, worauf wir keinen Einfluss haben.

Externen Inhalt einmal anzeigen:

Ich bin damit einverstanden, dass mir externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt und Cookies von diesen Drittplattformen gesetzt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.

Kurz vor Weihnachten legte das Bundesfinanzministerium (BMF) einen Gesetzentwurf zur Aufsicht über Finanzanlagenvermittler vor. Demnach sollen Berater nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) unter die Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) kommen. Für Versicherungsvermittler hingegen sind nach wie vor die Industrie- und Handelskammern (IHK) zuständig

Nach Vermittlerverbänden AfW und Votum schließt sich nun der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) der Kritik am BMF-Vorhaben an. Wie auch die Vermittlerverbände kritisiert die Interessensvertretung der Versicherungsvermittler vor allem das doppelte Aufsichtsregime. Schließlich seien viele Finanzanlagenvermittler auch als Versicherungsvermittler tätig. Sie würden künftig „die Vorgaben von gleich zwei Aufsichten erfüllen und dafür Millionen Euro zusätzliche Bürokratiekosten tragen müssen“, so der Verband. „Das ist beispiellos und für uns völlig unverständlich.“

Eine Übertragung der Aufsicht auf die Bafin würde die rund 38.000 registrierten Finanzanlagenvermittler einen vierstelligen Betrag kosten, so der BVK weiter. Daher lehnt der Verband die Bafin-Aufsicht strikt ab und spricht sich stattdessen für eine einheitliche Zuständigkeit ausschließlich über die örtlichen IHKn aus.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion