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Von in NewsLesedauer: 3 Minuten
Eiopa-Hauptsitz im Frankfurter Westhafen Tower
Eiopa-Hauptsitz im Frankfurter Westhafen Tower: Die europäische Versicherungsaufsicht plant die bislang höchste Erhöhung der Mindestversicherungssumme in der Vermögensschadens-Haftpflichtversicherung. | Foto: EIOPA
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Die Inflation trifft auch die Versicherungswirtschaft. Um den Preissteigerungen Rechnung zu tragen, überprüft die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde Eiopa regelmäßig die Höhe der Mindestversicherungssummen und passt diese an. Die letzte Konsultation habe die Behörde am 6. Mai abgeschlossen, berichtet der Vermittlerverband AfW.

Mehr als 2 Millionen Euro im Jahr

Derzeit betragen die Mindestversicherungssummen für die Berufshaftpflichtversicherung 1.300.380 Euro für jeden einzelnen Schadensfall und 1.924.560 Euro für alle Schadensfälle eines Jahres. Nach AfW-Angaben plant Eiopa, diese folgendermaßen zu erhöhen:

            auf 1.564.610 Euro (+ 264.230 Euro) für jeden einzelnen Schadenfall und

            auf 2.315.610 Euro (+ 391.050 Euro) für alle Schadensfälle eines Jahres.

Bis Ende Juni werde die Eiopa ihren Vorschlag der EU-Kommission vorlegen. Nimmt die Kommission die geplanten Erhöhungen an, werden die Summen in einer delegierten Verordnung bekannt gegeben. Der AfW rechnet damit, dass der Eiopa-Vorschlag angenommen wird.

„Das wäre die höchste Summenanpassung seit Einführung der Pflichtversicherung im Mai 2007, die bisher im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Anpassungsintervalle umgesetzt wurde“, heißt es vom AfW. Bei der Einführung der VSH-Versicherungspflicht für Versicherungsvermittler und -berater lag die gesetzliche Mindestversicherungssumme bei einer Million Euro.

Die derzeit gängigen Einstiegsversicherungssummen der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherer in Deutschland betragen nach AfW-Informationen üblicherweise 1.350.000 Euro bis 1.500.000 Euro. „Diese Versicherungssummen werden künftig nicht mehr ausreichen“, so der Verband. 

 

 

„1,5-fache der Versicherungssumme bei gesunkenen Prämien“

Vermittler, die bereits eine VSH-Versicherung abgeschlossen haben, werden voraussichtlich nichts tun müssen, vermutet der AfW. Es zeichne sich – wie schon bei den vorherigen Anpassungen – eine Globalerklärung zwischen dem Versichererverband GDV und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) ab. Mit dieser können die Berufshaftpflichtversicherer bestätigen, dass die Versicherungsverträge zum Stichtag die dann geltenden Mindestversicherungssummen aufweisen. Ob die Beiträge daraufhin steigen oder nicht, kann der AfW derzeit noch nicht sagen.

Der Vermittlerverband begrüßt die Eiopa-Pläne. In der Vergangenheit hätten die regelmäßigen Anpassungen dazu geführt, dass Vermittler weitestgehend kostenfrei von höheren Versicherungssummen profitierten – ohne einen großen Mehraufwand für jeden Einzelnen zu verursachen, sagt Franziska Geusen. „Sollte auch diese Anpassung wieder beitragsneutral erfolgen, können die Versicherungsvermittler auf mehr als das 1,5-fache der Summe von 2007 zurückgreifen, bei im Schnitt gesunkenen Prämien“, so die AfW-Vorständin.

Die meisten Schäden liegen allerdings nach AfW-Angaben deutlich unter der gesetzlichen Mindestversicherungssumme. Millionenschäden treten nur äußerst selten auf. Doch ein Restrisiko besteht. Für Vermittler, die prüfen möchten, ob ihr VSH-Versicherungsschutz im Ernstfall tatsächlich ausreicht, stellt der AfW eine Checkliste zur Verfügung.

>> Worauf Makler bei ihrer VSH-Versicherung noch achten sollten, erfährst du hier.

>> Wann Versicherungsmaklern Nachhaftung droht, erklärt VSH-Experte Christian Henseler hier.

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