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Mischmodelle, Übersichtlichkeit, keine Bafin-Kontrolle Diese 7 Forderungen stellt DIHK an die IDD-Umsetzung

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6. Möglichst früh einen Referentenentwurf veröffentlichen

Da das Gesetz am 23. Februar 2018 in Kraft treten soll und bis dahin auch die VersVermV an die Anforderungen der IDD angepasst werden muss, halten wir es für ratsam, möglichst früh einen Referentenentwurf zu veröffentlichen, damit sich die beteiligten Kreise insbesondere beim Thema „Fortbildungsverpflichtung“ frühzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen und die notwendigen Vorbereitungen treffen können.

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7. Weiterhin keine Kontrolle durch Bafin

„Sofern seitens des Verbraucherschutzes die Forderung erhoben wird, die IDD-Umsetzung zum Anlass zu nehmen, die Erlaubniszuständigkeit für den Versicherungsvertrieb auf die Bafin zu übertragen, so betonen wir, dass wir diese Ansicht nicht teilen. Die anlassbezogene Überwachung hat sich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten etabliert und bewährt. Missstände, die auf mangelnde gewerberechtliche Überwachung zurückzuführen sind, sind nicht bekannt. Wir plädieren insofern dafür, es bei der bisherigen Zuständigkeitsverteilung zu belassen.“

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