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Mission Pflege Wie Versicherer ihre Produkte an die Pflege-Reform anpassen

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Welche Folgen wird die Reform haben? Das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass rund 500.000 Menschen nun als pflegebedürftig eingestuft werden, die es vorher per Definition nicht waren. Auch die Leistungen steigen tendenziell. Um das einigermaßen aufzufangen, müssen die Bundesbürger ab Januar 2017 höhere Beiträge zur Pflegepflichtversicherung zahlen. Um 0,2 Prozentpunkte geht es nach oben auf 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose müssen 2,8 Prozent abführen.

Es bleiben Lücken

Trotz aller Verbesserungen – wer glaubt, die gesetzliche Pflegeversicherung sei nun ein Vollkaskoschutz, irrt: „Auch nach dem Inkrafttreten der Pflegereform reicht die Pflegepflichtversicherung nicht aus, um die Kosten der Pflegebedürftigkeit zu decken. Private Absicherung bleibt not wendig“, sagt Marcel Röttgen, Leiter der Abteilung Produktmanagement Ergänzungsversicherung bei der Ergo. „Heute denken schon viele Menschen, dass die Pflegepflichtversicherung analog der Krankenversicherung alle Leistungen abdeckt. Dies ist aber nach wie vor nicht richtig.“

An diesem Glauben ist die Politik hierzulande nicht ganz unschuldig, findet Stefan M. Knoll, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Familienversicherung (DFV). Zwar sei es keinesfalls Sache des Staates, die vollständige Absicherung seiner Bürger zu übernehmen. „Das Schlimme ist jedoch, dass die Politik diese Realität nicht ausspricht und den Anschein erweckt, dass das PSG II vor Altersarmut und finanzieller Überbelastung schützt. Das tut es jedoch nicht.“

Ein Rechenbeispiel dafür liefert die Allianz: Knapp ein Drittel der Pflegebedürftigen lebt derzeit in einem Heim – eine teure Angelegenheit. 3.250 Euro im Monat kostet ein vollstationärer Pflegeheimplatz im Schnitt, in Großstädten teils deutlich mehr. Von diesen Kosten deckt die gesetzliche Pflegeversicherung – je nach Pflegestufe oder dann Pflegegrad – nur einen Teil ab. Derzeit sind das 1.612 Euro, in Härtefällen 1.995 Euro, nach der Reform bis zu 2.005 Euro. Für den Rest müssten der Betroffene oder seine Familie selbst aufkommen.