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Von in RegulierungLesedauer: 3 Minuten
Gebäude der EU-Kommission in Brüssel
Die EU-Kommission nimmt die Fida-Verordnung doch nicht zurück. | Foto: almathias / Pixabay
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„Die EU-Kommission kündigt an, ihre Gesetzesinitiative für die Modernisierung des Zahlungsverkehrs  zurückzuziehen.“

Diese Nachricht über die (Financial Data Access (Fida)-Verordnung), die erst von der „Börsen-Zeitung“ veröffentlicht und anschließend von mehreren Medien und Verbänden weiterverbreitet wurde, hat am Dienstag für kontroverse Diskussionen unter den Vertretern der Finanz- und Versicherungsbranche gesorgt. In ihrem Bericht berief sich die „Börsen-Zeitung“ auf einen Entwurf für das Arbeitsprogramm der EU-Kommission, der ihr nach eigenen Angaben vor der Veröffentlichung zugespielt wurde. Doch diese Information traf offensichtlich nicht zu.

„Anhängiger Vorschlag“ statt „Rücknahme“

Als Begründung wurde angeführt, dass Fida nicht mit den aktuellen Zielen der EU-Kommission wie dem Bürokratieabbau vereinbar sei und erhebliche Belastungen für Finanzmarktakteure mit sich bringe. Jedoch tauchte kurz darauf in sozialen Medien das finale Dokument auf, in dem Fida nicht mehr unter „Withdrawals“, also „Rücknahmen“, sondern unter „Pending Proposals“, also „anhängigen Vorschlägen“ gelistet ist. Ein Vorschlag gilt als „anhängig“, wenn er von der Kommission vorgelegt wurde und sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, aber noch nicht endgültig verabschiedet wurde.

Vermittlerbände: Fairer Wettbewerb oder unnötige Kosten?

Auch die Rücknahme der Rücknahme sorgt für kontroverse Diskussionen unter den Vermittlerverbänden. Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung, der neben Vermittlern auch Maklerpools wie zum Beispiel Fondsfinanz vertritt und die mutmaßliche Fida-Rücknahme am Dienstag scharf kritisierte, begrüßt nun die Weiterverfolgung der Regulierungspläne.

Das sei „ein wichtiges Signal für Open Finance und fairen Wettbewerb“, so AfW-Vorstand Norman Wirth. „Nun kommt es darauf an, dass die Verordnung nicht in bürokratischen Hürden stecken bleibt, sondern mit Augenmaß und Praxisbezug umgesetzt wird. Ein geregelter Zugang zu Finanzdaten ist essenziell für unabhängige Vermittler und ihre Kunden.“

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht das anders. Laut BVK-Präsident Michael H. Heinz stellt Fida „die gesamte Finanz- und Versicherungsindustrie vor nicht zu unterschätzende und größtenteils unnötige Aufgaben der Datenaufbereitung, -bereitstellung und -weitergabe“. Darüber hinaus würde die Regulierung hohe Kosten verursachen. Versicherungsvermittlern würden zusätzliche Arbeiten und Mühen auferlegt, ihre Kunden- und Maklerverwaltungsprogramme Fida-konform einzurichten. „Ob damit ein größerer Kundennutzen einhergeht, darf jedoch bezweifelt werden“, sagt Heinz.

 

So geht es weiter

Und wie geht es voraussichtlich weiter? Was bedeutet „„Pending Proposal“, also „„anhängiger Vorschlag“, in der Gesetzgebungspraxis der EU-Kommission? Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchläuft mehrere Phasen:

  • Ein Vorschlag wird verabschiedet, wenn das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union in den Lesungen eine Einigung erzielen. Dies kann bereits in der ersten Lesung geschehen, wenn keine Änderungen erforderlich sind, oder nach weiteren Verhandlungen in der zweiten oder dritten Lesung. Eine politische Einigung oder sogenannte „Triloge“ zwischen den Institutionen beschleunigen oft den Prozess.
  • Lehnt entweder das Parlament oder der Rat den Vorschlag ab oder kann keine Einigung erzielt werden, wird der Vorschlag verworfen. Dies kann in jeder Phase des Verfahrens geschehen, auch nach einer gescheiterten Vermittlung im Vermittlungsausschuss.

Statistisch gesehen werden viele Vorschläge letztlich angenommen, da sie oft auf intensiven Vorverhandlungen basieren. Dennoch gibt es Fälle, in denen Vorschläge aufgrund von politischen Differenzen, mangelnder Unterstützung oder geänderter Prioritäten verworfen werden.

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