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Vorstände von BCA und BfV im Interview „Mit diesem Thema müssen sich 34f-Vermittler bald stärker beschäftigen“

Sind als Vorstände für die Bank für Vermögen tätig: Karsten Kehl, Frank Ulbricht (Vorstandsvorsitzender), Marc Sattler, v. li. Ulbricht steht gleichzeitig dem Maklerpool BCA vor.
Sind als Vorstände für die Bank für Vermögen tätig: Karsten Kehl, Frank Ulbricht (Vorstandsvorsitzender), Marc Sattler, v. li. Ulbricht steht gleichzeitig dem Maklerpool BCA vor. | Foto: BCA AG

DAS INVESTMENT: Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung sollen ab 2021 von der Bafin beaufsichtigt werden. Ein Eckpunktepapier des Finanzministeriums stellt in Aussicht, dass sich 34f-Vermittler dann auch Vertriebsgesellschaften anschließen können. Ist der Maklerpool BCA eine solche Vertriebsgesellschaft?

Marc Sattler: Das geht aus dem Eckpunktepapier so nicht hervor. Das Konkreteste, was dem Papier zu entnehmen ist, sind die benannten Fristen. Bei vielen anderen Punkten ist unklar, wohin die Reise geht. Die Bank für Vermögen und unser Haftungsdach sind dagegen auch mit Blick auf die Zukunft eindeutig aufgestellt.

Was könnte sich für 34f- und 34h-Berater unter Bafin-Aufsicht ändern?

Frank Ulbricht: Wir gehen davon aus, dass alle Kollegen weiterhin ihre Beratung leisten können. Heute sind die Industrie- und Handelskammern zuständig, dann ist es die Bafin. Die wird wahrscheinlich andere Abläufe definieren. Die Kollegen werden sich einfach umgewöhnen müssen.

Waren Sie möglicherweise auch erleichtert, dass es für die Vermittler jetzt wohl doch nicht so schlimm kommen wird, wie von vielen vorher befürchtet?

Sattler: Man merkt, dass bei vielen Maklern nach wie vor Sorgen und Unsicherheiten da sind. Die konnte auch das Eckpunktepapier nicht auflösen, weil vieles noch nicht ausgestaltet ist. Zum Beispiel beim Thema elektronische Übermittlung von Daten an die Finanzaufsicht: Die meisten Vermittler sind es gewohnt, in Kontakt mit ihrer IHK zu stehen. Da ist die Bafin eine ganz andere Dimension.

Was schätzen Sie: Machen die meisten Vermittler den Gang unter die Aufsicht der Bafin mit, oder geben sie eher ihr Geschäft auf?

Karsten Kehl: Wenn es heißt, dass die Aufsicht wechselt, werden sich einige gut überlegen, ob sie das mitmachen wollen. Es hängt vielleicht auch vom Alter ab. Deswegen wird es wohl zu geringfügigen Konsolidierungen kommen.

Ulbricht: Nach der Ausgestaltung wird sich zügig entscheiden, wer diesen Weg nicht mehr mitgeht. Auch bei der Einführung des Paragrafen 34f haben viele Makler ihren Bestand oder das Unternehmen verkauft. Wir wollen aber keine Prognose wagen, wie viele am Ende übrig bleiben.

Wie bereiten Sie sich im Maklerpool auf den Einschnitt vor?

Ulbricht: Wir als Bank und auch Pool tun schon seit zwei bis drei Jahren viel dafür, dass alles gut weiterläuft. Wir haben die Mifid-II-Anforderungen nicht nur in unserem Haftungsdach bei der Bank für Vermögen umgesetzt. Ziel war auch, unsere Poolpartner bei der BCA möglichst früh mit den neuen Regeln vertraut zu machen. Schon zum Start von Mifid II haben wir sowohl von der Software-Palette als auch von der Telefonaufzeichnung alles so eingerichtet, dass wir es für den Pool mit anbieten können.

Könnte die Tätigkeit für 34f-Vermittler vielleicht sogar einfacher werden? Denn wer sich einer Vertriebsgesellschaft anschließt, kann dann von deren Lizenz profitieren und muss nicht alle Nachweise selbst erbringen. Für Vertriebsgesellschaften wiederum soll es einen Ausnahmetatbestand im Gesetz geben.

Sattler: Zwangsläufig zunehmen wird wohl das Thema Weiterbildung. Das ist bei der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD ja auch so. Damit wird sich der vertraglich gebundene Vermittler oder auch die Vertriebsgesellschaft ständig beschäftigen müssen, um auf zeitgemäßem Niveau zu bleiben. Das haben wir auch in den vergangen zwei Jahren in unserem Haftungsdach gesehen. Unsere Berater empfinden die Weiterbildungsprogramme und Prüfungen eher als Aufwand denn als Erleichterung. Sie müssen sich damit jetzt intensiver beschäftigen.

Kehl: Außerdem steigt der Prüfungsaufwand. Wir sehen jetzt schon: Bei sehr heterogenen Geschäftsmodellen, die es im Markt ja oft gibt, lässt sich alles nur schwer alles über einen homogenen Prozess schleusen, wie vom Gesetzgeber angedacht. Es kann viel zusätzlicher Aufwand hinzukommen, zum Beispiel beim Nachweis, was ein Unternehmen in einem Geschäftsjahr gemacht hat. Bisher war alles an einen Wirtschaftsprüfer outgesourct.