LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in AnalysenLesedauer: 5 Minuten

Vorstände von BCA und BfV im Interview „Mit diesem Thema müssen sich 34f-Vermittler bald stärker beschäftigen“

Seite 2 / 2

Jeder unabhängige 34f-Vermittler soll zukünftig einen jährlichen Nachweis über die eigene Tätigkeit bei der Bafin erbringen, aber nicht jeder wird auch geprüft. Wie hoch schätzen Sie den Aufwand für einen solchen Nachweis ein?

Kehl: Heute arbeiten die Vermittler mit Wirtschaftsprüfern zusammen, die sie schon kennen und von denen sie wissen, was sie für die Prüfung brauchen. Das muss sich mit der Bafin erst mal neu einspielen. Insofern ist das noch unklar.

Sattler: Wir sprechen immer nur vom Verhältnis zur Bafin. Die meisten Vermittler haben ja auch mehrere Pool-Anbindungen. Wenn jetzt ein Pool als Vertriebsgesellschaft tituliert würde, ist die Frage: Kann der Berater weiterhin mehrere Anbindungen haben? Denn wenn Pools Vertriebsgesellschaften sind, hieße das: Der Berater muss bei jeder Gesellschaft den gleichen Aufwand betreiben, um seine Informationen an die Bafin zu leiten.

Das spräche dafür, dass sich Vermittler dann vielleicht wohl oder übel für nur einen Pool entscheiden müssten.

Sattler: Das könnte sein. Allerdings ist das etwas, das den Beratungsalltag gar nicht unmittelbar betrifft. Das heißt, es ist zwar für den Berater von Bedeutung, der Kunde hat aber nichts davon.

Ulbricht: Egal wie es kommt, der Berater wird nicht mehr drum herum kommen, alle Beratungen, die er macht, elektronisch zu erfassen. Einiges ist heute noch in Papierform möglich. Wenn die Bafin Stichproben nehmen will, müssen aber alle Informationen elektronisch vorliegen.

Wie wirken sich die anstehenden Änderungen auf die Strukturvertriebe aus: Profitieren sie davon –oder sind die Regeln vielleicht sogar für sie gemacht?

Kehl: Ein Indiz dafür wäre, dass in dem Eckpunktepapier ganz explizit „Vertriebsgesellschaften“ erwähnt werden. Damit gibt man ein Signal an die großen Vertriebe, dass erst einmal alles wie gehabt weiterlaufen soll.

Könnte das ganze Gesetzesvorhaben noch platzen, wenn die Große Koalition zerbricht?

Ulbricht: Wir haben immer mal wieder Gesetzesvorhaben gehabt, die mit Beendigung einer Koalition nicht weiter verfolgt wurden. Aber umgekehrt auch: Die Koalition zerbrach, und trotzdem wurden noch schnell Gesetze erlassen. Im Fall der Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler spricht vieles dafür, dass es wohl so kommt. Für uns ist die Frage wesentlicher: Wie wird es umgesetzt? Alles andere ist Nebelstocherei.

Seit Frühjahr gibt es bei BCA eine Hotline zu dem Thema. Wie wird sie angenommen?

Kehl: Wenn Gesetzesänderungen anstehen, steigt unserer Erfahrung nach die Verunsicherung unter Beratern. Wir wollen unseren Partnern die Möglichkeit geben, sich zu erkundigen. Die Hotline wird übrigens nicht nur von unseren Partnern genutzt, sondern auch von solchen, die es werden wollen.

Beantworten Sie auch Anfragen von externen Vermittlern?

Kehl: Jeder Vermittler erhält Auskunft.

Wonach fragen die Anrufer?

Ulbricht: Es gibt einige zentrale Themen, zum Beispiel: Wie viel wird das den einzelnen Vermittler kosten? Diese konkrete Frage können wir allerdings nicht beantworten. Wir gehen aber davon aus, dass der Gesetzgeber hier mit Augenmaß arbeiten wird.


Über die Interviewten:

Frank Ulbricht steht dem Maklerpool BCA vor. Er ist gleichzeitig Vorstandsvorsitzender bei der Pool-eigenen Bank für Vermögen (BfV). Beide Vorstandsverträge wurden kürzlich für weitere drei Jahre verlängert.
Karsten Kehl gehört ebenfalls dem Vorstand der BfV an. Vor seiner Berufung 2017 war Kehl bereits sechs Jahre für die BCA-Gruppe tätig gewesen.
Marc Sattler ist Anfang August 2019 in den damit dreiköpfigen Vorstand der BfV eingetreten. Auch Sattler hatte zuvor unterschiedliche Führungspositionen innerhalb der BCA-Gruppe inne.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen