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Ab 2. August Pflicht Mit dieser Checkliste hilft Dir der BVK bei der ESG-Abfrage

in NewsLesedauer: 1 Minute
Gärtner bei der Arbeit
Gärtner bei der Arbeit: Der BVK unterstützt auf dem Weg zur grünen Beratung. | Foto: Pexels
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In wenigen Tagen ist es so weit: Ab dem 2. August müssen Vermittler ihre Kunden nach deren Nachhaltigkeitspräferenzen fragen. Passend dazu veröffentlicht jetzt der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) eine Checkliste. Der BVK warnt jedoch, dass diese nur als Hilfe gedacht sei und keinesfalls die qualifizierte Beratung ersetze. Der Verband übernimmt keine Haftung.

 

„Wir werden als Vermittler nur dann authentisch und kompetent von unseren Kunden wahrgenommen, wenn wir unsere eigenen individuellen Positionen zu Nachhaltigkeitsfragen kennen“, betont BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die formal korrekte Abfrage vorgegebener Stichpunkte reicht nicht aus. Die Beteiligung unserer Branche an der dringend notwendigen Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft beginnt beim Kundenkontakt im Vermittlerbetrieb. Das ist für uns Verpflichtung und Chance zugleich.“

Hier findest Du die komplette Checkliste.

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