LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in AltersvorsorgeLesedauer: 3 Minuten

Mit Riester ins Eigenheim: Fragen und Antworten – Teil 2

Seite 2 / 2



Beispiel: Herr A. (geboren am 1. Oktober 1960) hat einen zertifizierten Darlehensvertrag abgeschlossen. Zu Beginn der Auszahlphase an seinem 65. Geburtstag ist sein Haus abbezahlt, und sein Wohnförderkonto beläuft sich auf 20.000 Euro. Diese 20.000 Euro werden nun durch 21 geteilt, der Anzahl der Jahre von 2025 einschließlich bis 2045. Herr A. muss also 21 Jahre lang jeweils 952,38 Euro in seiner Steuererklärung angeben. Wählt er die Sofort-Lösung muss er für das Jahr 2025 Einkünfte von 14.000 Euro (70 Prozent) versteuern.

Welche Lösung die bessere ist, hängt vor allem von seinem restlichen Einkommen, also von seiner steuerlichen Situation ab. Ein früher Tod schützt zumindest nicht vor der Steuerschuld. Stirbt Herr A. vor dem 85. Lebensjahr, muss bei schrittweiser Besteuerung der restliche Betrag des Förderkontos in seiner letzen Steuererklärung angegeben werden.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion