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Aktualisiert am 14.01.2009 - 15:49 Uhrin ImmobilienLesedauer: 4 Minuten

Mit Riester ins Eigenheim

Mit Riester ins Eigenheim
Auf rund 30 Millionen wird das Potenzial an Riester-Verträgen geschätzt, etwa 11 Millionen Sparer gibt es bereits. Vom noch zu verteilenden Kuchen wollen sich seit dem 1. November auch die ersten Banken und vor allem Bausparkassen mit Wohn- Riester-Produkten ein Stück sichern. Bis dahin war es ein weiter Weg: Es dauerte rund drei Jahre, bis die Regierung mit der Eigenheimrente – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – einen Ersatz für die Eigenheimzulage präsentierte. Plündern von Riester-Konten lohnt nicht Wer mit Riester-Zulagen den Traum von der eigenen Immobilie verwirklichen will, hat mehrere Möglichkeiten: So kann jeder bereits abgeschlossene Riester-Vertrag für den Kauf oder Bau der eigenen vier Wände angezapft werden. Es gibt jedoch Einschränkungen: Wer schon eine Immobilie besitzt, kann das Riester- Konto lediglich bei Rentenbeginn plündern, um damit Darlehensschulden abzulösen. Wer kaufen oder bauen will, muss bei vor 2008 abgeschlossenen Riester-Verträgen bis 2010 mindestens 10.000 Euro entnehmen – angesichts der Förderbeträge und der noch kurzen Laufzeit eher unrealistisch. Hinzu kommt: „In den ersten fünf Jahren mindern die Abschlusskosten die Erlöse eines Riester-Vertrags, sodass ein Auflösen des Vertrags ebenso wenig lohnt wie etwa die vorzeitige Kündigung einer Renten- oder Lebensversicherung“, gibt Heinrich Bockholt von der Fachhochschule Koblenz, Vorsitzender des Bundesverbands Finanz-Planer in Mainz, zu bedenken. Bei Fondssparplänen ist eine Entnahme nur in guten Börsenzeiten sinnvoll, denn die Kapitalgarantie gilt ausschließlich zum Rentenbeginn. In der aktuell äußerst schwachen Börsenlage wäre das Auflösen des Riester-Kontos daher mit hohen Kursverlusten verbunden. Bausparkassen in den Startlöchern Aktuell dürfte für Käufer und Bauherren darum nur reines Wohn- Riestern infrage kommen. Zu den ersten Produkten gehören der BHW Bausparvertrag Fördermaxx und die Fuchs Wohnrente der Bausparkasse Schwäbisch Hall, die als klassische Anspartarife konzipiert sind. Beide unterscheiden sich nicht von den bereits angebotenen Tarifen, so liegen etwa die Abschlusskosten wie bei den anderen Produkten der Anbieter bei einem Prozent. Für alle, die schon konkrete Absichten haben, eignen sich eher Tilgungsaussetzungsdarlehen mit Ablösung des Darlehens durch einen Bausparvertrag. Auch über Hypothekendarlehen ist Wohn-Riestern möglich. Die Banken halten sich im Vergleich zu den Bausparkassen bislang zurück: Nur wenige Institute wie die DSL-Bank und die Dresdner Bank bieten bereits Riester-Darlehen an oder planen dies. Ob sich Wohn-Riestern über Hypothekendarlehen gegenüber klassischem Riestern rechnet, lässt sich Bockholt zufolge leicht ermitteln: „Dies lohnt sich immer dann, wenn der Darlehenszins über der Verzinsung anderer Riester-Produkte liegt.“ Ein weiteres Plus sieht er darin, dass gerade Familien, die knapp kalkulieren, über die Finanzierung in den Genuss der Förderung kommen und dafür nicht zusätzlich einen Riester-Vertrag besparen müssen. Ohne Risiko ist ein Verzicht auf die zusätzliche Riester-Rente allerdings nicht: So ist längst nicht jede Immobilie optimal für die Altersvorsorge geeignet. Vor Renteneintritt erfolgt die Wohn-Riester-Förderung genau wie bei den bereits seit 2001 angebotenen Riester-Produkten. Diese summiert sich über die Jahre je nach Einkommen zu stattlichen Beträgen. Im Alter hält der Staat allerdings die Hand auf: Während er bei klassischen Riester- Verträgen die monatliche Rente besteuert, behilft er sich beim Wohn-Riestern mit einem fiktiven Wohnförderkonto, da real kein Geld fließt. Dafür werden die bis zur Rente aufgelaufenen Einzahlungen samt Zulagen mit 2 Prozent jährlich verzinst. Bei Rentenantritt gibt es zwei Optionen: Entweder wird der aufgelaufene Betrag durch die Anzahl der Jahre geteilt, die bis zum 85. Lebensjahr verbleiben. Oder die Steuerschuld wird sofort auf 70 Prozent des Guthabens bezahlt. Insgesamt rechnet sich Wohn-Riestern immer dann, wenn die Summe aus Zulagen und Steuererstattung größer ist als die Steuerzahlungen im Alter. Komplizierte Wechselfälle des Lebens Die Eigenheimrente ist nur dann unkompliziert, solange die Immobilie selbst genutzt wird. Beim Verkauf gilt es, bestimmte Bedingungen zu beachten, um eine Nachversteuerung der Förderbeiträge zu vermeiden . „Richtig kompliziert wird die Sachlage, wenn sich die Ehepartner scheiden lassen und die Immobilie nicht verkauft wird. Dann muss das Guthaben des Wohnförderkontos umständlich aufgeteilt werden“, kritisiert Bockholt. Er empfiehlt Beratern darum eindringlich, unbedingt auf diese Problematik hinzuweisen und dies auch zu protokollieren. Über das Marktpotenzial der Wohn-Riester-Produkte gehen die Meinungen auseinander: Zu den Optimisten zählt Bockholt, der davon ausgeht, dass mindestens jeder zweite Riesterberechtigte Bauherr oder Käufer die Förderung nutzt. Auch der Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen glaubt an den Erfolg: „Bis 2020 ist ein Volumen von rund 25 Millionen Verträgen realistisch“, so Verbandspräsident Walter Rasch. Skeptisch äußert sich dagegen etwa Florian Neumeier von der Berater-Finanzierungsplattform Prohyp: „Wir erwarten keine allzu großen Impulse, dazu ist die neue Förderung im Vergleich zur Eigenheimzulage zu gering.“ Fest steht: Wohn-Riestern kann gerade für Familien lohnen. Ihnen dies trotz komplexer Gesetzesvorgaben zu vermitteln, ist eine Herausforderung für den Vertrieb.

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