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Betriebliche Vorsorge Mit Rückenwind aus der Zwangspause für den Vertrieb

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Staat fördert Vorsorge

Soweit dürfte es vorerst aber nicht kommen, erwartet Friedemann Lucius, Vorstandsvorsitzender des Instituts der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung: „Corona wird die betrieblichen Versorgungssysteme kurz- und mittelfristig zwar belasten, ihre Funktionsfähigkeit aber insgesamt nicht gefährden.“

Auch Unternehmensberater Tietz sieht die bAV trotz der herausfordernden Lage mittelfristig wieder als „hoch relevantes Wachstumsfeld“. Er setzt darauf, dass der deutsche Staat die private Altersvorsorge weiter fördert: „Wer in diesem Umfeld gut versteht, was der Kunde erwartet und sein Angebot daran ausrichtet, wird erfolgreich sein.“

Was diese Zuversicht stützt: Der durchschnittliche bAV-Anteil der Belegschaften liegt der MSR-Umfrage zufolge über alle Unternehmensgrößen hinweg erst bei etwa 60 Prozent. Eine Quote von mehr als 80 Prozent erreicht bislang erst etwa jedes fünfte Unternehmen.

Von den Chefs der übrigen Firmen wünschen sich zwei von drei einen höheren Anteil in ihrem Betrieb. Als wichtigsten Grund dafür gaben 91 Prozent der Befragten an, dass sie mit dem Angebot ihre Mitarbeiter langfristig binden könnten. Für jeden Zweiten geht es auch darum, bei der Suche nach Fachkräften zu punkten.

Bei den neu abgeschlossenen Rahmenverträgen sind rein arbeitgeberfinanzierte Verträge laut Tietz immer seltener. Der Versicherungsvermittler stehe in diesem Geschäftsfeld daher vor einer Besonderheit: Er muss sowohl die Abschlussstrecke des Chefs als auch der Mitarbeiter beachten: 

Quelle: MSR Consulting · Illustration: Freepik/www.flaticon.com

Das gilt auch für ähnliche Produkte der betrieblichen Vorsorge, zum Beispiel die Vorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit (BU). Die Arbeitskraft betrieblich abzusichern, schafft Continentale-Vorstand Helmut Hofmeier zufolge „eine Win-win-Situation für Arbeitgeber und -nehmer“. Dafür gebe es aber eine wichtige Voraussetzung: „Dieser existenzielle Schutz muss bezahlbar sein und bleiben.“

Der kollektive BU-Vertrag bedeute für die Mitarbeiter günstigere Beiträge und erheblich vereinfachte Gesundheitsfragen zur Aufnahmeprüfung. Außerdem würden die Arbeitnehmer staatlich gefördert: Werde die BU-Vorsorge als Direktversicherung per Entgeltumwandlung finanziert, sparten sie Steuern und Sozialabgaben. Der Arbeitgeber wiederum könne seine Beiträge als Betriebsausgaben absetzen.

Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen biete sich deshalb das BU-Belegschaftsgeschäft an. Hierbei schließt der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit dem Versicherer ab. Dieses Angebot kann der Arbeitnehmer wahlweise nutzen, um sich je nach Bedarf zu versichern – zu meist günstigeren Konditionen als im Einzelgeschäft.

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