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MLP: Das ändert sich 2013 bei Gesundheits- und Altersvorsorge

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gelten ab 1. Januar 2013 folgende Neuregelungen:

Pflege-Bahr fördert private Pflegevorsorge

2013 kommt der so genannte „Pflege-Bahr“. Die Regierung will dann private Pflege-Zusatzversicherungen mit monatlich fünf Euro bezuschussen. Die Fördermaßnahme sieht einen Mindestbeitrag von zehn Euro pro Monat vor. Grundsätzlich gilt: Wer die Förderung zur ergänzenden Pflegevorsorge nutzen möchte, muss mindestens 18 Jahre alt und darf nicht bereits pflegebedürftig sein. Ob allerdings die staatlich geförderten Produkte im Rahmen des neuen „Pflege-Bahrs“ die beste Variante sind, sollte jeder vor Vertragsabschluss genau prüfen lassen.

Abschaffung der Praxisgebühr

Die Regierung hat außerdem die Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen. Ab Januar 2013 entfällt somit für gesetzlich Versicherte die Zuzahlung von 10 Euro pro Quartal bei einem Arztbesuch und Patienten können ohne Überweisung zu einem Facharzt gehen.

Für die Vorsorge gelten ab 1. Januar 2013 folgende Neuregelungen:

Gesetzliche Rente: Der Beitragssatz sinkt

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt Anfang 2013 um 0,7 Prozent auf 18,9 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 1996. Arbeitnehmer und -geber werden damit um jeweils rund 3,2 Milliarden Euro im Jahr entlastet.

Beitragsbemessungsgrenze steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist der maximale Bruttolohnbetrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird. Der darüber hinausgehende Teil des Bruttogehalts ist beitragsfrei. Der Gesetzgeber legt die BBG jedes Jahr neu fest – für 2013 steigt sie auf 69.600 EUR/58.800 (West/Ost). Unmittelbare Auswirkungen hat die Anhebung der BBG auch auf die betriebliche Altersversorgung (bAV), denn der geförderte Höchstbeitrag beläuft sich hier auf vier Prozent der BBG (West).

Dieser ist ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds einzahlbar. Das bedeutet konkret für 2013: Arbeitnehmer können statt bisher 2.688 Euro dann 2.784 Euro ohne Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen in die bAV einzahlen.

Basis-Rente: Sonderausgabenabzug steigt um zwei Prozentpunkte

Aufwendungen zu einer Basis-Rente können zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Im Jahr 2025 wird der Maximalbetrag von 20.000 Euro für Singles und 40.000 Euro für gemeinsam veranlagende Verheiratete ansetzbar sein (Beträge nach aktuell gültiger Gesetzeslage).

Bis dahin gibt es eine Übergangsregelung, wonach der Sonderausgabenabzug jährlich um zwei Prozentpunkte steigt. 2013 können bereits 76 Prozent der Altersvorsorgebeiträge zur Basis-Rente und zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich geltend gemacht werden. Das sind – bei einer Basis von 20.000 Euro – maximal 15.200 Euro (30.400 für Verheiratete).

Nun endlich definitiv: Elektronische Lohnsteuerkarte startet

Immer wieder wurde ihre Einführung verschoben. 2013 kommt sie nun – allerdings schrittweise. Einem bundeseinheitlichen Start stehen technische und organisatorische Probleme entgegen, die bei einem gleichzeitigen Einstieg entstehen könnten. Arbeitnehmer sollten beachten, dass Lohnsteuerfreibeträge, die von den Finanzämtern zuletzt automatisch aus den Vorjahren übernommen wurden, mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte neu zu beantragen sind. Wer ab 2013 nicht weniger Netto haben möchte, sollte die neuen Freibeträge noch in diesem Jahr beim Finanzamt beantragen.

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