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MLP: Gericht ordnet Bilanzprüfung an

in FinanzberatungLesedauer: 1 Minute
Grund für die rückwirkende Prüfung sind Schadenersatzprozesse ehemaliger Aktionäre gegen den börsennotierten Finanzdienstleistungskonzern und dessen ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Bernhard Termühlen. Laut der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte, die den Musterkläger vertritt, beträgt das Schadensvolumen insgesamt 34,7 Millionen Euro.

Gegenstand des Verfahrens ist die Bilanzierungspraxis der MLP AG in den Jahren 1999 bis 2002. Nach Ansicht der Kläger haben die MLP AG und Termühlen vorsätzlich die Bilanzen manipuliert, um Anlegern in den Jahren 1999 bis 2002 ein Gewinnwachstum von jährlich 30 Prozent vorspiegeln zu können. Dies sei durch die gesetzwidrige Unterlassung der Bildung von Rückstellungen für Einstandspflichten aus Factoringgeschäften der damaligen Konzerntochter MLP Finanzdienstleistungen AG geschehen, so die Kläger.

Die Bewertung des Unternehmens am Kapitalmarkt war im Jahr 2002 massiv eingebrochen, nachdem kein Gewinnwachstum und ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von minus 36,6 Millionen Euro ausgewiesen wurden.

MLP bleibt gelassen MLP hat einen Vergleich stets mit Nachdruck abgelehnt. Ein Strafverfahren gegen frühere Manager der MLP war bereits 2007 eingestellt worden.

„Wir haben mehrfach bekräftigt, dass diese Klagen aus unserer Sicht keine Aussicht auf Erfolg haben und stehen dem Verfahren gelassen gegenüber“, sagte ein Sprecher des Unternehmens gegenüber DAS INVESTMENT.com. Weder aus bilanzieller noch aus inhaltlicher Sicht sei daher die Bildung von Rückstellungen für das Prozessrisiko angebracht.

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