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MLP klagt gegen Ex-Gesellschafter seiner Tochter Feri

MLP-Zentrale in Wiesloch.
MLP-Zentrale in Wiesloch.
Eine erfolgreiche negative Feststellungsklage stellt fest, dass ein Rechtsverhältnis nicht besteht. Der Finanzvertriebskonzern MLP will sich auf diese Weise gerichtlich bestätigen lassen, dass die Forderung einiger Altgesellschafter der Feri nach einer Erhöhung des Kaufpreises um rund 51,5 Millionen Euro für die im April 2011 übernommenen Restanteile der Feri unberechtigt ist.

„Die behaupteten Ansprüche entbehren jeder rechtlichen Grundlage. Eine ernsthafte Erfolgsaussicht dieser Altgesellschafter können wir nicht erkennen“, so Hans-Joachim Letzel, Leiter Recht und Chefsyndikus von MLP.

MLP hatte im Herbst 2006 56,6 Prozent an der Feri AG übernommen. Die ausstehenden 43,4 Prozent waren im April 2011 für einen vorläufigen Kaufpreis von 50,6 Millionen Euro erworben und gleichzeitig wie vertraglich vorgesehen mit den Altgesellschaftern Gespräche über eine darüber hinausgehende variable Komponente aufgenommen.

MLP erklärte, mit einem großen Teil der Altgesellschafter, darunter dem aktuellen Feri-Management, habe man eine abschließende Einigung erzielt. Einige Altgesellschafter haben hingegen pauschal eine Vertragsverletzung durch MLP in den Raum gestellt. „Wir bedauern natürlich sehr, keine einvernehmliche Lösung gefunden zu haben. Um den Forderungen von vorneherein entschlossen entgegenzutreten, werden wir die Feststellungsklage einreichen“, so MLP-Syndikus Letzel.

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