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MLP-Übernahme Carsten Maschmeyer verklagt seine Ex-Anwälte

Carsten Maschmeyer plante nach dem Verkauf des vom ihm gegründeten Finanzvertriebs AWD an den Schweizer Versicherer Swiss Life den nächsten Coup: Anfang 2008 kaufte er massiv Aktien des Wettbewerbers MLP. Doch zur Jahresmitte scheiterte der Aufbau seiner Beteiligung, die bereits die Sperrminorität von einem Viertel der Anteile überschritten hatte, an einer Kapitalerhöhung der Aktiengesellschaft mit Sitz in Wiesloch.

Die Schuld für die geplatzte Übernahme gibt Maschmeyer seinen damaligen Anwälten, von denen er sich schlecht beraten sieht. Einen angeblichen Beratungsfehler reklamiert der Finanzunternehmer insbesondere hinsichtlich einer unterlassenen Ad-Hoc-Mitteilung, für die er knapp 1,5 Millionen Euro an MLP zahlen musste. Doch eine entsprechende Klage wies das Landgericht Frankfurt Ende Oktober ab (Aktenzeichen: 2-02 O 143/16).

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Streit um anwaltliche Pflichtverletzung

„Die Position von Herrn Maschmeyer war für uns von Anfang an nicht rechtlich nachvollziehbar“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung Uwe Hornung, Partner der Kanzlei Clifford Chance. „Er wollte uns für etwas verantwortlich machen, das in der Konsequenz seines eigenen Verhaltens lag.“ Maschmeyer selbst habe entschieden, das Überschreiten eines bestimmten Schwellenwerts nicht zu melden. 

Er hoffe, „dass damit das Thema erledigt ist“, so Hornung weiter. Doch der Rechtsstreit könnte auch im neunten Jahr nach der gescheiterten Übernahme von MLP weitergehen. „Wir werden unserem Mandaten empfehlen, Berufung einzulegen“, zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung Maschmeyers Anwalt Bernd-Wilhelm Schmitz. Denn das Gericht habe die anwaltliche Pflichtverletzung der Angeklagten ausdrücklich bestätigt.

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