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Monatelanges Warten IDD-Umsetzung: Wann kommen die Details zur Weiterbildung & Co.?

Von Aktualisiert am in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten
Rechtsanwalt Norman Wirth
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Mit Beschluss des deutschen Bundestages vom 30. Juni und der Billigung des Bundesrates am 7. Juli ist die Umsetzung der IDD in deutsches Recht nun erfolgt. Formalien wie die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsident und die Verkündung im Bundesgesetzblatt stehen noch aus.

Über viele grundsätzliche Regelungen wurde bis zuletzt gerungen. Die Versicherungsmakler können für sich als großen Erfolg verbuchen, dass das zunächst geplante Honorarverbot und die Pflicht zur doppelten Beratung von Kunden durch Makler und Versicherungen nicht Gesetz werden. Diverse andere Punkte, wie die konkrete Ausgestaltung der 15 Pflichtstunden jährliche Weiterbildung oder die Beratungs- und Dokumentationspflichten bei Versicherungsanlageprodukten  - in der Regel fondsgebundenen Versicherungen - sind noch offen.

Die Details werden in der noch kommenden Verordnung geregelt

Der neue § 34 e Gewerbeordnung (GewO) sagt aus, dass die entsprechende Verordnung durch das Bundeswirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit dem Finanz- sowie dem Justiz- und Verbraucherschutzministerium erlassen werden darf. In letzter Sekunde wurde jedoch durch den Bundestag noch eine Änderung in den § 34 e GewO eingefügt, die ganz offensichtlich auch sehr im Interesse einer parlamentarischen Kontrolle über die Exekutive anzusehen ist.

Nicht auszuschließen ist, dass die Bundestagsabgeordneten damit die Konsequenz aus dem eher missglückten ursprünglichen Gesetzentwurf für die IDD-Umsetzung gezogen hat. Denn die eigentlich avisierte 1:1-Umsetzung der IDD in deutsches Recht wurde letztlich erst durch den Bundestag vollzogen, wohingegen der zuvor von den Ministerien präsentierte Gesetzesentwurf deutlich über dieses Ziel hinausging. 

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