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Moneymeets-Chef IDD-Umsetzung: „Verbraucherschutz-Lüge beim Provisionsabgabeverbot“

IDD-Umsetzung: „Verbraucherschutz-Lüge beim Provisionsabgabeverbot“
Foto: pixabay.com
Dieter Fromm, Gründer und Geschäftsführer von moneymeets.com

Am 10. März ist der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen IDD-Richtlinie beim Bundesrat durchgefallen. Das Ländergremium sieht in mehreren Punkten Nachbesserungsbedarf und folgt den Änderungsvorschlägen der Fachausschüsse für Wirtschaft, Agrar- und Verbraucherschutz sowie Recht. Unter anderem solle die neuerliche Fixierung des Provisionsabgabeverbots noch einmal überprüft werden. Es sei nicht erkennbar, dass dieses dem Verbraucherschutz diene, so der Bundesrat.

Das Provisionsabgabeverbot verbietet mittelbare und unmittelbare Sondervergütungen an Versicherungsnehmer oder versicherte Personen. Die Gültigkeit des derzeit kraft Verordnungen geltenden Provisionsabgabeverbotes ist bis Ende Juni 2017 befristet. Bis zu diesem Zeitpunkt soll der Gesetzgeber das europäische Recht zusammen mit einer Reihe weiterer Verordnungen umsetzen.

Die Verbraucherschutz-Lüge

Versicherungslobbyisten argumentieren gerne, dass das Verbot dem Verbraucherschutz diene und falsche Anreize durch Provisionsrückzahlungen vermeide. Bei einer Weitergabe der Provisionen würden Verbraucher ihre Produktauswahl vorrangig an der zu zahlenden Provision ausrichten – und nicht an der Qualität der Beratung und des Versicherungsprodukts.

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Wie Deutschlands führende Verbraucherschützer kann auch der Bundesrat dieser Argumentation nicht folgen und einen verbraucherschützenden Effekt nicht erkennen. Dem kann auch ich mich nur anschließen: Nur Transparenz bringt Verbraucherschutz. Deshalb ist die Offenlegung aller Provisionen und die hälftige Provisionsrückerstattung auch von Anfang eine Kernleistung von moneymeets.com.

„Licht ins Provisions-Dunkel“

Nur die Abschaffung des Provisionsabgabeverbots würde Licht ins Provisionsdunkel bringen und den Verbrauchern die Entscheidung überlassen, bei wem sie die Beratungsleistung einkaufen möchten. Woher soll der Verbraucher wissen, dass das vom Makler empfohlene Produkt tatsächlich am besten passt, wenn er nicht alle Fakten kennt?

Und woher soll er wissen, ob der Makler ein Produkt empfiehlt, weil er es für das beste hält oder weil er daran am meisten verdient? Der so entstehende Wettbewerb würde neue Vertriebswege eröffnen und innovative digitale Lösungen wären in der Lage Effizienzgewinne auch an den Kunden weiterzugeben. Das ist kundenzentriertes Denken und Verbraucherschutz.

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