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Moneymeets-Chef zur IDD-Umsetzung „Kann mir vorstellen, dass das Provisionabgabeverbot wieder aus dem Gesetz genommen wird“

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Sie stellen es so dar, als ob es im Streit um die Provisionsabgabe vor allem um den Wettbewerb geht: Auf der einen Seite die Fintechs, auf der anderen die etablierte Branche. Eigentlich wird in der Diskussion aber doch vor allem aus Verbrauchersicht argumentiert. Das Gesetz möchte Honorarmodelle in der Beratung fördern.

Cremer: Meine Interpretation ist: Die Versicherungslobby wollte das Provisionsabgabeverbot erhalten. Dafür musste sie in Kauf nehmen, dass die Versicherungsberater auch Provisionstarife vermitteln dürfen, dass sie Provisionen erhalten und an ihre Kunden zurückgeben dürfen.

Ein eigenartiges Doppelspiel: Ein Versicherungsmakler kann Provisionen entgegennehmen, darf sie aber nicht an seinen Kunden weiterleiten. Ein Versicherungsberater, wenn er provisionsbelastetete Tarife anbietet, darf die Provision entgegennehmen und sie an seine Kunden abgeben. Das war bisher nicht so. Was gilt denn jetzt? Hängt das Abgeben nur von der Regulierungsfrage ab? Vorher durfte ja ein Versicherungsberater gar keine Provisionen entgegennehmen.

Ein Beispiel: Ein zugelassener Versicherungsberater nimmt bei provisionsbelasteten Tarifen die Provision entgegen und vereinbart mit seinem Kunden ein Honorar von 50 Prozent der Provision: Das wäre nach dem neuen Gesetz wohl möglich. Es kommt mir vor wie bei Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften, nach denen beide Seiten sich im Anschluss als die Sieger darstellen.

Was ändert sich für Sie nach Herausgabe des Gesetzentwurfs - wie machen Sie jetzt weiter?

Cremer: Der Gesetzgeber muss jetzt die Frage klären: Wem gehören die Provisionen – dem Kunden oder dem Makler? Auf der Wertpapierseite ist das klar entschieden: Da gehören die Provisionen dem Kunden. Wieso sollte das im Versicherungsgeschäft anders sein?

Wenn der Gesetzgeber nicht weiter Klarheit schafft, machen wir so weiter wie bisher. Das Ministerium wird aber die Argumente, die wir haben, noch nicht berücksichtigt haben. Die Urteilsbegründung des OLG ist noch nicht veröffentlicht worden. Ich kann mir auch gut vorstellen, dass das Provisionsabgabeverbot wieder aus dem Gesetz herausgenommen wird.

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