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Im Streit zwischen Moneymeets und IGVM OLG bestätigt Urteil gegen Provisionsabgabeverbot

Von in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute
OLG Köln
OLG Köln | Foto: 1971markus / Wikipedia

Im Streit um das Provisionsabgabeverbot zwischen dem Finanzportal Moneymeets und dem Maklerverband IGVM trägt Moneymeets auch in zweiter Instanz den Sieg davon. Das OLG Köln erklärte die anteilige Rückerstattung von Provisionen aus Versicherungsverträgen des Finanzportals Moneymeets.com an seine Kunden für rechtlich zulässig.

Damit bestätigt das OLG das Urteil des Landgerichts (LG) Köln. Die Landesrichter erlaubten Moneymeets im Herbst vergangenen Jahres die Provisionsweitergabe. Gleichzeitig untersagten sie dem Fintech aber den Haftungsausschluss, welchen Moneymeets davor in seinen AGB hatte. Auch einen Verzicht auf die Beratung ließen die Landesrichter nicht zu.

„Das Provisionsabgabeverbot ist ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten“, so kommentiert Johannes Cremer, Mitgründer und Gesellschafter von Moneymeets das Urteil. Das dürfte auch für die Richter der ausschlaggebende Grund gewesen sein. Denn das Verbot besteht derzeit nur noch auf dem Papier - und auch das nicht mehr lange. Zum Jahresende soll das Provisionsabgabeverbot im Rahmen der Umsetzung der Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD ohnehin fallen

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