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Monuta und DFV: Kombiantrag führt Beratung zur Pflege- und Trauerfall-Vorsorge zusammen

Foto: Anna Meister / Pixelio
Foto: Anna Meister / Pixelio
Vorsorgelücke in der Pflege- und Trauerfall-Vorsorge

Derzeit beziehen mehr als 2,4 Millionen Bundesbürger Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung. Diese Leistungen decken im Ernstfall jedoch nur die Grundversorgung ab. Für den Rest der anfallenden Kosten muss der zu Pflegende aus seinem Vermögen oder seine Familie aufkommen, denn privat vorgesorgt haben bisher die wenigsten. Die Vorsorgequote im Bereich der Pflege liegt bei den Deutschen noch immer unter drei Prozent.

Ähnlich verhält es sich mit der Trauerfall-Vorsorge und Vorsorgeverfügungen wie der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht. Denn Menschen setzen sich selten frühzeitig damit auseinander, da es ihnen schwerfällt über Themen wie schwere Krankheit und Tod zu sprechen. Der Beratungsbedarf über die Möglichkeiten einer privaten Pflege-Zusatzversicherung sowie Vorsorgeentscheidungen für ein selbstbestimmtes Handeln über den Tod hinaus zu treffen sei daher groß, so Monuta.

Kombiantrag für ganzheitliche Beratung

Gemeinsam mit der DFV Deutsche Familienversicherung stellt die Monuta Versicherung jetzt einen Kombiantrag bereit, der Beratern und Vermittlern die kompakte Beratung und den vereinfachten Produktabschluss zu den eng miteinander verknüpften Themen Pflege- und Trauerfall-Vorsorge ermöglicht.

Bei der Vorsorge für den Pflegefall kann der Versicherte über die DFV-Förder-Pflege den Vorteil der staatlichen Förderung durch den sogenannten Pflege-Bahr nutzen. Das ergänzende Angebot der DFV-Deutschland-Pflege ermöglicht es ihm, den Leistungsumfang seiner Pflegevorsorge individuell zu erweitern. Dadurch entfällt beispielsweise die fünfjährige Wartezeit und im Fall von Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit und Pflegefall erfolgt eine Beitragsfreistellung.

Die Monuta Trauerfall-Vorsorge geht weit über die reine Absicherung der Bestattungskosten und die optionale Organisation der Trauerfeier hinaus. Zu den Assistance-Leistungen zählen neben einer kostenfreien telefonischen Rechtsberatung auch juristisch geprüfte Formulare für Vorsorgeverfügungen sowie ein kostenloser Leitfaden für die Festlegung der ganz persönlichen Wünsche an eine Trauerfeier. Hinzu kommen frei wählbare Versicherungssummen und eine äußerst flexible Gestaltung der Beitragszahlungen.

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