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Morgan Stanley P2 Value: Commerzbank muss Schadensersatz zahlen

Die Commerzbank muss eine Anlegerin des offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value entschädigen. Die Kauffrau aus Neu-Anspach reichte beim Landgericht Frankfurt Klage gegen die Commerzbank ein. Sie warf dem Berater vor, sie nicht ausreichend über die Risiken des Produkts informiert zu haben.

Die Frankfurter Richter gaben der Frau Recht (Aktenzeichen 2-19 O 334/11). Die Anlegerin sei nicht über das mit der Aussetzung der Anteilsrücknahme verbundene Verlustrisiko aufgeklärt worden, so die Begründung.

Ganz anders entschied das Landgericht Bonn einen ähnlichen Fall. Mit Urteil vom 18. Januar 2012 (Aktenzeichen 2 O 204/11) wiesen die Bonner Richter die Schadenersatzklage eines Anlegers ab, der seinem Berater eine Pflichtverletzung bei der Beratung unter anderem hinsichtlich des Morgan Stanley P2 Value vorwarf. Die Richter betonten in der Entscheidung, dass im Jahr 2007 keine Aufklärungspflicht hinsichtlich des lediglich theoretischen Aussetzungsrisikos eines offenen Immobilienfonds bestand. 

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Der offenen Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value ist seit 30. Oktober 2008 eingefroren. Im Herbst 2010 gab die Gesellschaft die Auflösung des Fonds bekannt, die rund drei Jahre bis zum 30. September 2013 dauern soll. Anleger, die immer noch Fondsanteile halten, werden voraussichtlich einen großen Teil ihres Geldes verlieren.

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