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17 Erwerbsunfähigkeits-Policen im Test
Arbeitskraft absichern: „EU-Versicherung steht zu Unrecht auf dem Abstellgleis“
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17 Erwerbsunfähigkeits-Policen im Test Arbeitskraft absichern: „EU-Versicherung steht zu Unrecht auf dem Abstellgleis“

Dachdecker
Dachdecker: Ein 30 Jahre alter Musterkunde kann mit der Wahl der richtigen Versicherung mehr als das Dreifache seines Monatsbeitrags sparen, zeigt eine Analyse von Morgen & Morgen. | Foto: Mario Ohibsky / Pixabay
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Die Qualität der Erwerbsunfähigkeitsversicherungen (EU) am deutschen Markt stagniert aktuell auf einem sehr hohen Niveau. Das zeigt ein aktuelles Rating des unabhängigen Analysehauses Morgen & Morgen (M&M). Demnach gilt zwar die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) als „höchste Absicherungsform“. Doch vor allem für körperliche Tätige bleibe der Zugang aufgrund von hohen Beiträgen verwehrt. 

Andreas Ludwig, Bereichsleiter Rating & Analyse bei MORGEN & MORGEN
Andreas Ludwig © MORGEN & MORGEN

Daher bestehe ein hoher Bedarf an Alternativen zur BU, von denen es zwar einige gebe. Doch nur die EU berücksichtige auch die Möglichkeit, ein Erwerbseinkommen zu erzielen. „Die Erwerbsunfähigkeit steht aktuell zu Unrecht auf dem Abstellgleis, denn sie ist neben der BU die einzige Alternative, die tatsächlich die Arbeitskraft absichert“, erklärt Andreas Ludwig, M&M-Bereichsleiter Rating und Analyse. 

Das von ihm verantwortete M&M Rating Erwerbsunfähigkeit soll zeigen, welche Tarife die besseren Leistungen beziehungsweise die kundenfreundlichsten Versicherungsbedingungen enthalten. Seit 2019 analysiert sein Team das EU-Angebot anhand von 45 Fragen, von denen 24 für das Rating relevant sind. Hierbei steht die Kundenfreundlichkeit klar im Fokus, ebenso die Eindeutigkeit der Aussagen im Bedingungswerk. 

Diese Mindestkriterien müssen voll oder eingeschränkt erfüllt sein, um die Bewertung von vier* oder fünf Sternen im M&M-Rating Erwerbsunfähigkeit zu erreichen:

  • Bei einem verspätet gemeldeten Versicherungsfall wird ohne Einschränkung rückwirkend geleistet.*
    Der Prognosezeitraum wird auf sechs Monate verkürzt.
  • Bei einer bereits sechs Monate andauernden ununterbrochenen Erwerbsunfähigkeit wird rückwirkend von Beginn an geleistet.*
  • Der Versicherer leistet eine Erwerbsunfähigkeitsrente in Anlehnung an die gesetzliche Definition bei voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente.*
  • Der Versicherer verzichtet auf sein Recht auf Beitragserhöhung oder Kündigung bei unverschuldeter Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers nach Paragraf 19 Versicherungsvertragsgesetz.
  • Der Versicherungsschutz besteht weiter, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer ins Ausland verzieht.
  • Der Versicherer leistet, wenn die Erwerbsunfähigkeit infolge einer Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls eingetreten ist.
  • Auf Antrag werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Leistungsmeldung bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht gestundet.
  • Der Versicherer verzichtet auf unübliche Einschränkungen bzw. Klauseln, die nicht zu den ratingrelevanten Sachverhalten gehören.*

11 Tarife erhalten die Bestbewertung 

Von den 17 untersuchten Tarifen erhalten aktuell elf die Bestbewertung von fünf Sternen. Es folgen zwei Tarife mit vier Sternen. Die durchschnittliche Bewertung von drei Sternen erhalten vier Tarife. Schwache oder sehr schwache Tarife gibt es nicht. „Das Angebot ist von einer top Bedingungsqualität. Mehr als zwei Drittel der Tarife sind mit fünf Sternen ausgezeichnet“, kommentiert Ludwig das aktuelle Angebot. 

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Deutlich günstigere Beiträge als für BU 

Auf der Suche nach Alternativen zur BU spielt der Beitrag eine entscheidende Rolle. Eine Dachdeckerin beispielsweise zahlt 160,07 Euro monatlich für den günstigsten BU-Tarif. Bei einer EU sind es beim günstigsten Tarif nur 56,30 Euro monatlich, erklärt Chef-Analyst Ludwig. Und für eine vergleichbare Grundfähigkeitsversicherung (GF) werden im Fall der Musterkundin sogar lediglich 47,19 Euro im Monat fällig. 

Preisvergleich der günstigsten 3 Tarife: 

Für Ludwig ist es „kaum verständlich, warum die EU in der Vermittlung von alternativen Arbeitskraftabsicherungen so wenig im Fokus steht“. Vor allem, weil sie „die einzige wirkliche Alternative zur direkten Einkommensabsicherung“ sei. „Preislich liegt sie zwar etwas über der aktuell boomenden GF. Doch im Vergleich zur BU liegt auch die EU bei nur etwas über einem Drittel des BU-Beitrags.“ 

 

Außerdem müssten körperlich Tätige in der Regel nicht die gleiche Rente wie in der BU versichern, gibt Ludwig zu bedenken. Denn ein Großteil der Betroffenen habe ja auch noch Ansprüche aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. „Die EU kann damit eine echte und bedarfsgerechte Arbeitskraftabsicherung auf einem sehr hohen Bedingungsniveau bieten“, lautet daher Ludwigs Fazit. 

Ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine gute Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

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