Ein Vater ist 30 Jahre alt und hat ein zweijähriges Kind. Er will für die eigene Rente vorsorgen. Der Staat bezuschusst die Altersvorsorge für das alleinerziehende Elternteil. Nach dem Obhutsprinzip überweist der Gesetzgeber bei Alleinerziehenden der Person das Vermögen, in dessen Haushalt das Kind lebt.
Die Bundesregierung beschreibt das Ziel der Förderung für Eltern im Gesetzesentwurf 21/4088 so: „Darüber hinaus adressiert eine Förderung über ergänzende Zulagen gezielt untere Einkommensgruppen, junge Menschen und Personen mit Kindern“. Eltern sollen womöglich für den Verdienstausfall entschädigt werden, der durch das Großziehen ihrer Kinder entsteht.
Der Staat steckt für jeden Euro, den der Vater in sein Altersvorsorgedepot zahlt, einen Euro in die Geldbörse. Das geht aus Paragraph 85 Absatz 1 Satz 1 Einkommenssteuergesetz (ESTG), in der ab Januar 2027 geltenden Fassung hervor. Die Kinderzulage fließt in das Altersvorsorgedepot eines Elternteils.
Wenn das zweijährige Kind drei Jahre alt wird, geht der Vater wieder arbeiten. Das passt grob zu der letzten Schätzung des Statistischen Bundesamts (Destatis) aus 2018: Ab einem Kindesalter von drei Jahren arbeiten 71 Prozent der Väter in Deutschland in Vollzeit. Das Durchschnittseinkommen von Männern in Deutschland liegt pro Jahr laut den letzten zur Verfügung stehenden Destatis-Zahlen aus 2025 bei 60.552 Euro brutto.
60.0000 Euro brutto Durchschnittseinkommen
Der durchschnittliche Grenzsteuersatz der Einkommensteuer über die Phasen des Erwerbslebens beträgt bei einem Einkommen von rund 60.000 Euro brutto etwa 39 Prozent. Natürlich ist die genaue Einkommenshöhe über das gesamte Berufsleben für den 30-jährigen Vater noch ungewiss.
„Im Rentenalter ist der Einkommensteuersatz rund zehn Prozentpunkte niedriger“, sagt Thomas Wolff, Vermögensverwalter vom VZ Vermögenszentrum gegenüber der Redaktion. Das sind 29 Prozent im Fall des Berufseinsteigers.
Sparsumme in Höhe von 60 Euro
Der Vater arbeitet in Teilzeit, da sein Kind zwei Jahre alt ist und noch viel Betreuung benötigt. Laut Zahlen von Destatis beträgt das Durchschnittsgehalt in Teilzeit in Deutschland rund 2.517 Euro brutto. Das sind netto etwa 1.970 Euro im Monat. Die Redaktion nimmt einen Sparbetrag von rund 3 Prozent des Nettoeinkommens an: also rund 60 Euro im Monat, die der Staat mit ebenfalls 60 Euro bezuschusst.
Der Sparbetrag kann natürlich im Laufe des Berufslebens steigen. Doch das Rechenbeispiel soll zum Zeitpunkt der Entscheidung zeigen, wie hoch die Rente unter den aktuellen finanziellen Umständen ausfallen würde.
6 Prozent Kapitalmarktrendite in Sparphase
Es wird von einer durchschnittlichen Rendite am Kapitalmarkt in Höhe von 6 Prozent pro Jahr in der Ansparphase ausgegangen und von 3 Prozent pro Jahr als defensivere Anlage in der Rentenphase. Als jährliche Kosten nimmt die Redaktion 0,6 Prozent pro Jahr an. Das liegt deutlich unter dem gesetzlichen Kostendeckel von 1 Prozent.
In diesem Fall liegt keine Leibrente vor, sondern ein Auszahlungsplan bis zu einem Alter von 85 Jahren, ohne Teilauszahlung bei Renteneintritt. Als Renteneintritt gilt für den Jahrgang 1996 das Rentenalter 67. Der Vater im Rechenbeispiel ist unverheiratet. Andere Annahmen können Sie in dem Rechner von DAS INVESTMENT treffen.
Das Rechenbeispiel weist einen monatliche Nettobetrag durch das Altersvorsorgedepot von rund 637 Euro aus, den der alleinerziehende, junge Vater im Rentenalter erhält. Zusätzlich erhält er die gesetzliche Rente.
Die Redaktion berücksichtigt die Inflationsrate nicht, da deren Höhe über die kommenden Jahrzehnte unbekannt ist.