Ein Vater ist 30 Jahre alt und hat ein zweijähriges Kind. Er will für die eigene Rente vorsorgen. Der Staat bezuschusst die Altersvorsorge für das alleinerziehende Elternteil. Nach dem Obhutsprinzip überweist der Gesetzgeber bei Alleinerziehenden der Person das Vermögen, in dessen Haushalt das Kind lebt.