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Musterschreiben der Verbraucherzentrale So holen Riester-Sparer die Doppelprovisionen zurück

Familie am Strand: Viele Riester-Kunden mit Kindern mussten doppelte Provisionen zahlen.
Familie am Strand: Viele Riester-Kunden mit Kindern mussten doppelte Provisionen zahlen. | Foto: Pexels

Bei ihren Verträgen zur privaten Altersvorsorge haben Riester-Sparer - vor allem Eltern und Geringverdiener - oftmals zu viel bezahlt. Sie wurden jedes Mal erneut zur Kasse gebeten, wenn sich ihr Eigenbeitrag geändert hat. Nach massiver Kritik seitens der Verbraucherschützer schalteten sich das Finanzministerium und die Finanzaufsicht Bafin ein und haben den Versicherern diese Praxis untersagt (DAS INVESTMENT berichtete). 

Die Verbraucherschutzabteilung der Bafin hat sich nach eigenen Angaben „von allen betroffenen Unternehmen schriftlich bestätigen lassen, dass sie künftig keine Doppelprovisionen mehr erheben und Kundenbeschwerden zu bereits erhobenen erneuten Abschluss- und Vertriebskosten im Sinne der Verbraucher behandeln werden“. Das Problem dabei: Die Versicherer sind nicht verpflichtet, alle Kunden zu ermitteln und unaufgefordert zu entschädigen.

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Wer also mehrfach Abschluss- und Vertriebskosten zahlen musste, muss nun selbst aktiv werden, um sein Geld zurück zu bekommen. Doch nicht alle Kunden können anhand Ihrer Vertragsunterlagen nachvollziehen, ob man sie mehrmals zur Kasse gebeten hat.

„Die Lösung: Fordern Sie Ihren Versicherer zur Prüfung Ihres Vertrags und der erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten auf“, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Verbraucherschützer haben auch einen Musterbrief aufgesetzt, um mehrfach erhobenen Abschluss- und Vertriebskosten für Riester-Rentenversicherungen zurück zu fordern. Das Musterschreiben finden Sie hier

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