Nach Abmahnung der Verbraucherzentrale Generali akzeptiert Rückabwicklung von Renten-Policen
Aufgrund von Fehlern in den Widerspruchsbelehrungen in den Verträgen über Rentenversicherungen hatte die Verbraucherzentrale Hamburg nach den Lebensversicherern Allianz, Zurich Deutscher Herold und Neue Leben auch die Generali im August als vierten großen Versicherungskonzern abgemahnt. Anlass war der Fall eines Verbrauchers, der seine Police rückabwickeln wollte. Ihm hatte der Versicherer mitgeteilt, dass ein Widerspruch nicht mehr möglich sei: „Wir lehnen es daher ab, die Versicherung von Beginn an aufzuheben.“
Die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale Hamburg hielten die Widerspruchsbelehrung hingegen für fehlerhaft. Zum einen sollte der Verbraucher laut Vertrag seinen Widerspruch nur per Brief erklären können, obwohl auch eine E-Mail zulässig ist. Zum anderen fehlte in der Belehrung ein zwingender Hinweis darauf, dass zur Wahrung der Widerspruchsfrist die rechtzeitige Absendung des Widerspruches genügt. Zu beiden Punkten hatte der Bundesgerichtshof bereits jeweils im Sinne der Versicherten entschieden.
Dieser Ansicht hat sich nach Angaben der Verbraucherschützer jetzt auch der Münchner Konzern angeschlossen. „Mit der unterschriebenen Unterlassungserklärung setzt die Generali endlich geltendes Recht um“, kommentiert das jetzt Kerstin Hußmann-Funk von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Das war überfällig!“ Denn die entsprechenden Urteile des Bundesgerichtshofes zum Widerspruch lägen zwar bereits schon Jahre zurück. „Trotzdem wurden Kunden einfach abgewimmelt“, so Hußmann-Funk weiter.
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