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in Recht & SteuernLesedauer: 1 Minute

Nach dem BGH-Urteil Darauf müssen Berater und Kunden bei der Patientenverfügung achten

Bei Patientenverfügungen müsse ein ausgewogenes Maß zwischen Bestimmtheit einerseits und Spielraum für unvorhergesehene Lebens- und Behandlungssituationen andererseits vorhanden sein, erklärt das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA). Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (Aktenzeichen: XII ZB 604/15) habe das unlängst gezeigt.

In dem verhandelten Fall war es zum Streit über die Aufrechterhaltung von lebensverlängernden Maßnahmen gegangen. Die Richter hätten festgestellt, dass die Bestimmtheit in der Patientenverfügung nicht überspannt werden dürfe, so DIA. Allerdings müsse ausreichend klar sein, was der oder die Betroffene in einer bestimmten Situation will und was nicht.

Umfragen zufolge besitzt ungefähr ein Viertel der Deutschen eine Patientenverfügung. Aber 40 bis 50 Prozent planen zumindest, eine solche Verfügung zu formulieren. „Das Urteil des BGH sollte Anlass geben, dieses Vorhaben umzusetzen oder eine schon vorhandene Patientenverfügung noch einmal kritisch zu lesen“, erklärt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern. Er rät dazu, bei der Abfassung einer Patientenverfügung entweder fachliche Unterstützung hinzuziehen oder eine von Experten entworfene Vorlage zu verwenden.

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