LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in 22 Fragen an...Lesedauer: 1 Minute

Nach BGH-Urteil Start-up hilft Versicherten bei Rückabwicklung von Lebenspolicen

Laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können Verbraucher, die zwischen Mitte 1994 und 2007 eine private Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen haben, ihrem Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen widersprechen und eingezahlte Prämien zurückfordern (Urteil vom 7. Mai 2014, Aktenzeichen IV ZR 76/11). Der Grund: Die Verträge waren mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen ausgestattet.

Tausende Kunden sind hiervon betroffen, es geht um viel Geld. So erhalten Betroffene neben der Rückerstattung ihrer Beiträge auch eine Entschädigung von durchschnittlich 10.000 Euro, berichtet das Portal Gründerszene.

Das Düsseldorfer Start-up Helpcheck möchte Betroffenen nun die Arbeit abnehmen, sich beim Versicherer zu melden und den Papierkram zu erledigen. Wie das geht? Potenzielle Kunden des Start-ups laden ihre Lebensversicherungsunterlagen auf der Homepage von Helpcheck hoch oder schicken sie per Post an das Unternehmen.

Bei Helpcheck fangen dann die Anwälte an zu rödeln, sie prüfen, ob ein Widerruf Erfolg haben wird oder nicht. Dabei nutzen sie eine Matrix, die die beiden Gründer Phil Sokowicz und Peer Schulz entwickelt haben. Zahlt die Versicherung das Geld zurück, behält Helpcheck 25 Prozent Provision ein.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion