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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Nach Bonitätsanleihen   Diese Produkte will Bafin auch verbieten

Die Bafin-Liegenschaft in Frankfurt
Die Bafin-Liegenschaft in Frankfurt | Foto: Bafin/Kai Hartmann

Ende Juli gab die Bafin ihre Pläne bekannt, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Bonitätsanleihen an Privatkunden zu verbieten. Die Produkte seien zu komplex und bergen erhebliche Risiken, argumentierte die Finanzaufsicht. Nun hat die Behörde zwei weitere Produktgruppen im Visier. 

Die Bafin habe Differenzgeschäfte (Contract for Difference, CFD) und binäre Optionen unter Beobachtung gestellt, ein Verbot dieser Produktgruppen sei nicht ausgeschlossen, berichtet die Welt am Sonntag

„Anleger verlieren in den allermeisten Fällen“

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Bei den CFDs handelt es sich um spekulative Termingeschäfte, bei denen die Vertragsparteien nicht den Basiswert selbst kaufen, sondern auf Kurs- oder Preisunterschiede zwischen dem Tag des Geschäftsabschlusses und dem Marktwert an einem bestimmten Tag in der Zukunft wetten. Auch bei binären Optionen handelt es sich um Wetten auf Indizes, Aktien, Währungspaare oder Rohstoffe. Tritt ein zuvor definiertes Ereignis beim Basiswert ein, erhält der Käufer einen festgelegten Betrag, andernfalls verfällt die Option wertlos. 

„Anleger verlieren mit dieser Art von Wetten auf minimale Preisveränderungen bei Aktien, Währungen und Rohstoffen in den allermeisten Fällen“, erklärte Elisabeth Roegele, Leiterin der Wertpapieraufsicht der Bafin, gegenüber Welt am Sonntag. Das habe mit klassischer Geldanlage mehr nichts zu tun.

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