Der BVK hatte das Vergleichsportal im Juni zunächst nur abgemahnt. Die Forderung: Internetvergleichsportale müssten bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler. Bei Check24 sei das nicht der Fall.
Der Verbraucher werde in die Irre geführt. Man stelle sich als verbraucherfreundliches dar, sei aber ein Vermittlungsportal, das beim Vertragsabschluss ebenfalls Provisionen von den Versicherungen kassiere.
Die im September eingereichte Klage soll in einen Musterprozess führen, der dann auch Auswirkungen auf andere Vergleichsportale haben könnte.