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Nach der Klage vom BVK Landgericht München prüft Check24-Fall

Foto: Panthermedia

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Karen Schmidt // 23.09.2015 //  PDF

Im September reichte der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) Klage gegen das Vergleichsportal Check24 wegen unlauteren Wettbewerbs ein. Das Landgericht München prüft nun die Vorwürfe.  

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Die Klage sei beim Landgericht eingegangen, bestätigte eine Gerichtssprecherin in München der FAZ, derzeit laufe das schriftliche Vorverfahren. Check24 hat jetzt Gelegenheit zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Wann der Prozess tatsächlich beginnt, ist noch nicht klar.

Der BVK hatte das Vergleichsportal im Juni zunächst nur abgemahnt. Die Forderung: Internetvergleichsportale müssten bei der Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen erfüllen wie Versicherungsvermittler. Bei Check24 sei das nicht der Fall.

Der Verbraucher werde in die Irre geführt. Man stelle sich als verbraucherfreundliches dar, sei aber ein Vermittlungsportal, das beim Vertragsabschluss ebenfalls Provisionen von den Versicherungen kassiere.

Die im September eingereichte Klage soll in einen Musterprozess führen, der dann auch Auswirkungen auf andere Vergleichsportale haben könnte.
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