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Nach der Zurich Versicherung Auch HDI setzt in der BU auf Scoring-Modell

Ende Juli gab die Zurich Versicherung ihr neues Einstufungsverfahren in der Berufsunfähigkeit (BU) bekannt. Anstatt wie bisher um die Berufsbezeichnung geht es dem Versicherer nunmehr um tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im Arbeitsalltag (DAS INVESTMENT berichtete). 

Nun hat auch die HDI Lebensversicherung ihre BU EGO grundlegend überarbeitet und ebenfalls ein Scoring eingeführt. Damit sollen Berufe differenzierter und individueller eingestuft und die Prämien passgenau kalkuliert werden. So wird etwa Projektleitung Personalführung gleichgestellt.

Von dem günstigeren Beitrag und weiteren neuen Leistungen, die in den BU-Schutz EGO integriert wurden, profitieren insbesondere die Kernzielgruppen Ärzte, Selbstständige sowie IT- und Kammerberufe, erklärt das Unternehmen.

Neben der Überarbeitung der Risikogruppen und der reduzierten Prämien hat HDI die Leistungen verbessert. Zum Beispiel verzichtet HDI bei Ein-Arzt-Praxen auf Umorganisation – und das unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Außerdem sind ab sofort Mediziner auch bei humanitären Einsätzen abgesichert.

Außerdem hat HDI die Infektionsklausel für Mediziner erweitert und leistet ab sofort auch bei einem teilweisen Tätigkeitsverbot.

Des Weiteren ist künftig ist auch die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit für Schüler ab 10 Jahren möglich.

Weitere Neuheiten der neuen BU sind: 

  • Erste-Hilfe-Leistung bei Krebs:

Für Kunden mit schweren Krebserkrankungen hat HDI die Nachweispflicht für eine sofortige befristete Anerkennung für garantiert 15 Monate vereinfacht. 

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  • Vereinfachter Nachweis und Anerkennung bei unbefristeter voller gesetzlicher Erwerbsminderungsrente:

Als berufsunfähig gilt die versicherte Person auch, wenn sie eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung Bund wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbsminderung allein aus medizinischen Gründen erhält und der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung mindestens seit 10 Jahren besteht. 

  • Verlängerungsoption:

Bei Erhöhung der Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversicherung kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen entsprechend verlängert werden – ohne erneute Gesundheitsprüfung. 

  • Transparenz Berufswechseloption:

Mehr Klarheit bei der Berufswechseloption: Beispiele: Eine Weiterbildung zum Meister, der Beginn eines Studiums oder der Wechsel der Schulform berechtigen dazu, die Berufswechseloption zu ziehen. Durch die Berufswechselprüfung kann die Einstufung in eine bessere Risikogruppe mit vereinfachter Gesundheitsprüfung beantragt werden - eine Verschlechterung ist ausgeschlossen. 

Makler: "Grundsätzlich sehr gut!"

Und was sagen die Versicherungsmakler zu den neuen Scoring-Modellen? „Ich muss mir da mal ein paar Gedanken machen, aber grundsätzlich find ich das sehr gut!“ erklärt Philip Wenzel, Experte für biometrische Risiken bei BSC auf seiner Facebook-Seite. Ob dadurch die Beratung anspruchsvoller wird, sei ihm dabei unwichtig. „Ich würde es im Sinne des Kunden sogar begrüßen, wenn sich manche überfordert aus der BU-Beratung zurückziehen würden.“

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