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Nach Razzia und Betrugsverdacht PIM Gold meldet Insolvenz an

Goldplättchen zu je einer Unze: Der Goldhändler PIM Gold hat Insolvenzantrag gestellt.
Goldplättchen zu je einer Unze: Der Goldhändler PIM Gold hat Insolvenzantrag gestellt. | Foto: Pexels

Der unter Betrugsverdacht stehende Goldhändler PIM Gold hat Insolvenz beim Amtsgericht Offenbach beantragt. Das berichtet das Handelsblatt. Auch der Vertriebsarm der PIM, die Premium Gold Deutschland (PGD), ist nach Handelsblatt-Informationen zahlungsunfähig.

Die Insolvenzanträge für PIM und PGD (Aktenzeichen: 8 IN 403/19 und 8 IN 402/19) sollen bereits vor zwei Wochen eingereicht worden sein. Die Entscheidung über die Insolvenz der beiden Firmen stehe aber noch aus, da das Amtsgericht noch Unterlagen nachgefordert hätte.

Hintergrund des Skandals

Anfang September wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Darmstadt die Geschäftsräume von PIM Gold und PGD durchsucht hat. Ebenso wurden durch Beschlüsse des Amtsgerichts Darmstadt Arreste über die vorhandenen Vermögensgegenstände angeordnet. Daraufhin legte eine Welle von Cyberangriffen Websites von Fachmedien – darunter auch DAS INVESTMENT – lahm, die über den Fall berichtet haben. Wer dahintersteckte, ist bis heute unklar.

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Am 12. September veröffentlichte das Handelsblatt einen Artikel, demnach beim Goldhändler mindestens 1,9 Tonnen Gold fehlen sollen. Es steht der Verdacht eines Schneeballsystems im Raum. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die Fehlbestände kurze Zeit später bestätigt, das Bestehen eines Schneeballsystems indes nicht. Weiter hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt bekannt gegeben, dass sich die Ermittlungen gegen fünf Personen richten.

Was bedeutet das für die Anleger?

Wird dem Insolvenzantrag stattgegeben, werden Anleger einen Schadensersatzanspruch zur Insolvenztabelle anmelden könnten, erklärt Marvin Kewe, Geschäftsführer der Tilp Rechtsanwaltsgesellschaft. Auch Anleger, die in den letzten Jahren Goldbestände verkauft oder Bonusbestände erhalten haben, sind laut dem Anwalt noch nicht aus dem Schneider: Sie laufen laut Kewe Gefahr, dass ein Insolvenzverwalter diese Verfügungen nach den Vorschriften der Insolvenzordnung anficht.

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