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Nach Rücktritt von VW-Chef Martin Winterkorn könnte 28,6 Millionen Euro Pension erhalten

Der Unternehmenssprecher Claus-Peter Tiemann wollte sich am Donnerstag auf Nachfrage nicht zum Thema äußern. Je nachdem wie der Aufsichtsrat seinen Abgang einstuft, könnte Winterkorn noch weitere Millionen an Abfindungszahlungen erhalten. Laut dem jüngsten Geschäftsbericht waren die Pensionsansprüche von Winterkorn Ende letzten Jahres 28,6 Millionen Euro wert. Über die Voraussetzungen für eine mögliche Einbehaltung ist dem Bericht nichts zu entnehmen. Unter bestimmten Umständen könnte Winterkorn aber auch eine Abfindung im Wert von zwei Jahresvergütungen zustehen. Winterkorn war im vergangenen Jahr der zweit-bestbezahlte CEO in Deutschland und erhielt Gesamtvergütungen von 16,6 Millionen Euro von VW und dem Mehrheitseigentümer Porsche. Eine Abfindung wird zwar fällig, wenn der Aufsichtsrat seinen Vertrag vorzeitig beendet, jedoch gibt es eine Ausnahme. Sollte der Aufsichtsrat das Beschäftigungsverhältnis aus Gründen beenden, für die der Vorstandschef verantwortlich ist, dann verfällt laut Unternehmensdokumenten der Abfindungsanspruch. Das Präsidium des Aufsichtsrats teilte zuletzt mit, dass Winterkorn „keine Kenntnis hatte von der Manipulation von Abgaswerten“, und dass es „mit großem Respekt“ sein Rücktrittsangebot zur Kenntnis genommen habe. Es dankte ihm für seine „überragende Leistung in den vergangenen Jahrzehnten“.
Winterkorn äußerte sich „bestürzt über das, was in den vergangenen Tagen geschehen ist“. US-Behörden hatten am 18. September mitgeteilt, der Autohersteller habe Abgastests bei ab 2009 verkauften Diesel-Fahrzeugen manipuliert. „Als Vorstandsvorsitzender übernehme ich die Verantwortung für die bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten bei Dieselmotoren und habe daher den Aufsichtsrat gebeten, mit mir eine Vereinbarung zur Beendigung meiner Funktion als Vorstandsvorsitzender des Volkswagen Konzerns zu treffen“, hieß es in seiner Erklärung. „Ich tue dies im Interesse des Unternehmens, obwohl ich mir keines Fehlverhaltens bewusst bin.“ Im Geschäftsbericht ist noch ein Bestandteil seiner Pensionsansprüche genannt: Während der Jahre, in denen die Leistungen ausgezahlt werden, darf er einen Firmenwagen nutzen.

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