Nach Staatspleite „Argentinien wird Teil der Anleihen weiter bedienen“
Argentinien hat einen starken Anreiz, diese Anleihen weiter zu bedienen, da dies ein deutliches Signal an den Markt senden würde, dass die argentinische Regierung bereit und fähig ist, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Das New Yorker Urteil, in dessen Folge Argentinien Anleihen aus den Umschuldungsprogrammen nach 2005 nicht mehr bedienen darf, bezieht sich nicht auf Papiere, die argentinischer Jurisdiktion unterliegen.
Die einzige Möglichkeit, den Zahlungsausfall auch bei Anleihen unter US-Jurisdiktion kurzfristig abzuwenden, wäre nun ein privates Abkommen zwischen einer Gruppe internationaler Banken – Citi, JP Morgan und HSBC – und den sogenannten Holdouts, die sich den Umschuldungen verweigert hatten. Eine denkbare Lösung wäre etwa ein Kauf der Schuldenlast und Forderungen durch die Banken sowie ein Antrag an den zuständigen US-Richter Thomas Griesa, das Urteil auszusetzen. Eine solche Lösung wäre äußerst positiv, da durch sie die argentinische Zahlungsfähigkeit bis mindestens Ende Oktober gewährt wäre.
Auch wenn sich kein privates Abkommen abzeichnen sollte, hat der argentinische Staat noch immer den Anreiz, mit den Umschuldungsverweigerern vor dem 31. Dezember 2014 außergerichtlich zu verhandeln, denn zum Jahresende läuft die in den Verträgen zur Umschuldung enthaltene Klausel (Rights Upon Future Offers) aus. Die Kirchner-Administration verfolgt die Strategie, über erfolgreiche Verhandlungen erneut Zugang zu den internationalen Finanzmärkten zu erhalten.
Der argentinische Staat hat erst kürzlich alle noch ausstehenden Forderungen beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) beglichen und eine Kompensationszahlung für die Nationalisierung der staatlichen Ölgesellschaft YPF an den spanischen Erdölkonzern Repsol aufgebracht. Außerdem hat sich Argentinien mit den staatlichen Gläubigern des sogenannten „Pariser Clubs“ auf einen Tilgungsplan geeinigt und die Beziehungen zum IWF verbessert.
Die einzige Möglichkeit, den Zahlungsausfall auch bei Anleihen unter US-Jurisdiktion kurzfristig abzuwenden, wäre nun ein privates Abkommen zwischen einer Gruppe internationaler Banken – Citi, JP Morgan und HSBC – und den sogenannten Holdouts, die sich den Umschuldungen verweigert hatten. Eine denkbare Lösung wäre etwa ein Kauf der Schuldenlast und Forderungen durch die Banken sowie ein Antrag an den zuständigen US-Richter Thomas Griesa, das Urteil auszusetzen. Eine solche Lösung wäre äußerst positiv, da durch sie die argentinische Zahlungsfähigkeit bis mindestens Ende Oktober gewährt wäre.
Auch wenn sich kein privates Abkommen abzeichnen sollte, hat der argentinische Staat noch immer den Anreiz, mit den Umschuldungsverweigerern vor dem 31. Dezember 2014 außergerichtlich zu verhandeln, denn zum Jahresende läuft die in den Verträgen zur Umschuldung enthaltene Klausel (Rights Upon Future Offers) aus. Die Kirchner-Administration verfolgt die Strategie, über erfolgreiche Verhandlungen erneut Zugang zu den internationalen Finanzmärkten zu erhalten.
Der argentinische Staat hat erst kürzlich alle noch ausstehenden Forderungen beim Internationalen Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) beglichen und eine Kompensationszahlung für die Nationalisierung der staatlichen Ölgesellschaft YPF an den spanischen Erdölkonzern Repsol aufgebracht. Außerdem hat sich Argentinien mit den staatlichen Gläubigern des sogenannten „Pariser Clubs“ auf einen Tilgungsplan geeinigt und die Beziehungen zum IWF verbessert.
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