Es war ein Urteil, das zunächst nur Brancheninsider aufhorchen ließ: Das Landgericht Nürnberg-Fürth (Aktenzeichen: 4 HK O 5879/24) entschied im Februar, dass die Risikoeinstufung eines offenen Immobilienfonds nicht korrekt sei. Betroffen war der Uniimmo Wohnen ZBI. Doch die Wellen, die diese Entscheidung schlägt, reichen weit über den konkreten Fall hinaus – und bringen nun andere Marktteilnehmer dazu, ihre Geschäftspraktiken anzupassen.