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Nach Unisex: 65 Prozent der PKV-Tarife sind weggefallen

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Beitragsänderungen in Unisex sind differenziert zu betrachten

Wie bereits in der alten Tarifwelt, sind auch bei den Unisex-Tarifen Beitragsänderungen vor dem Hintergrund der Sicherheitszuschläge und Rechnungszinsabsenkung von 3,5 auf 2,75 Prozent immer differenziert zu betrachten (siehe einen älteren Gastbeitrag zum Thema Rechnungszinsabsenkung hier).

Das Einpreisen der sogenannten Mindestleistungen, aktuelle Sterbetafeln, AVB-Klarstellungen und so weiter wirken sich in den Produkten und jeweiligen Eintrittsaltern der Versicherten unterschiedlich aus. Insoweit müssen diese Faktoren bei einem Beitragsvergleich zwingend einbezogen und berücksichtigt werden.

Ein Beitragsvergleich sagt noch nichts über den im Tarif geänderten Inhalt aus. Jeder Versicherer und jedes Produkt ist individuell zu betrachten. Wie war das Produkt inhaltlich und preislich in Bisex? Wie ist es jetzt in Unisex? Die bestehenden Top-Produkte der Bisex-Welt brauchten meist wenig nachzuholen (außer Sicherheitszuschlag und Rechnungszinsabsenkung) und haben in absoluten Euro je nach Eintrittsalter mehrheitlich vertretbare Beitragsanpassungen erfahren.

Teils 100 bis 170 Euro teurer

Nur wenige Ausnahmen verzeichnen Steigerungen bei den Tarifbeiträgen von um die 100 Euro bis zu 170 Euro für das Neugeschäft in der Unisex-Welt. Doch diese Unisex-Produkte muss niemand kaufen, wenn er nicht will. Es gibt reichlich attraktive Alternativen. Der Verbraucher muss sich lediglich aktiv darum kümmern.

Ein Bisex-Bestandskunde ist davon grundsätzlich nicht betroffen, er hat gesetzlich verbriefte Wechseloptionen bei seinem Versicherer (§ 204 VVG). Für Bestandskunden, die vor dem 21. Dezember 2012 eine PKV gekauft haben, gilt der Merksatz: „Upgrade geht immer, Downgrade geht nimmer!“. Der Verbraucher hat, je nach Zeitpunkt des Erwerbs seiner PKV, innerhalb seiner Gesellschaft teils komfortable Wechselmöglichkeiten.

Oder er kann in die neue Unisex-Welt wechseln. Dabei werden seine erworbenen Rechte und Pflichten – egal, in welchem Tarif, ob offen oder geschlossen – voll angerechnet. Es geht nichts verloren, es geht jedoch auch nicht mehr zurück!

Erst Tarife inhaltlich vergleichen – hier ist der Berater gefragt


Deshalb gilt vor einer möglichen Wechselentscheidung: Immer als erstes einen inhaltlichen Tarifvergleich des bestehenden Bisex-Tarifs mit dem möglichen neuen Unisex-Tarif durchzuführen (Welche Leistungen sind jeweils enthalten?) und erst dann im nächsten Schritt gezielt den neuen Beitrag beim Versicherer dafür erfragen.

Dieses Tarif-Update bedarf einer sach- und fachkundigen Beratung. Insbesondere soll sich der Verbraucher die mit einer Tarifänderung verbundenen individuellen Nachteile vom Berater exakt dokumentieren lassen und erst dann die möglichen Vorteile gegenüberstellen, den neuen Tarif berechnen lassen und daraufhin eine Entscheidung treffen. Denn: Ein Downgrade von Unisex nach Bisex geht nicht mehr!

PKV-Welt ist durch Unisex besser geworden

Die PKV reformiert sich, das ist klar erkennbar. Sie ist mit den Unisex-Produkten tendenziell besser geworden. Die Idee, einer Versicherungspflicht für bestimmte Berufsgruppen mit billigen Einsteigerprodukten zu begegnen, schlägt fehl. Diese Produkte dünnen sich weiter aus, gleichwohl sich vereinzelte Anbieter davon noch hohe Zuwachsraten im Bestand erhoffen.

Neue Unisex-Kunden haben weniger, aber qualitativ hochwertigere Produkte zur Auswahl. In der Unisex-Welt gelten für den Käufer die gleichen Entscheidungskriterien wie bisher weiter. Kaufe nach Leistung, kaufe das, was individuell, existenziell notwendig ist. Erst dann kommt der Preis. Vergleiche das Ergebnis mit den inhaltlich vergleichbaren GKV-Alternativen und treffe dann eine Entscheidung. Hierbei sind Vermittler und der Vertrieb im Allgemeinen gefordert. Vor allem bei der Bisex-/Unisex-Beratung, dem Reparieren und Tunen von Policen bei Kunden der alten und neuen Welt.

Hierzu braucht es mehr denn je fachkundige Beratung und kundenorientierte, gut geschulte und informierte Dienstleister, die die europäischen und nationalen gesetzlichen Vorgaben mit zum Teil massiven Einflüssen auch auf die Welt der PKV, im Sinne des Verbrauchers umsetzen können.

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