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Vermittler-Wut über Stern-TV-Experten: BVK geht in die Offensive

Ron Perduss hat viele Standbeine: Auf dem Titel seines am Anfang des Jahres veröffentlichten Buchs „Abzocke“ steht der Slogan: „Geld sparen mit Deutschlands bekanntestem Verbraucherexperten“. Auf seiner Website präsentiert sich der gelernte Bankkaufmann und Journalist Perduss in selbstbewussten Bildern als eben jener Verbraucherexperte, aber auch als Moderator und Sprecher.
RTL-Verbraucherschützer gibt sich als Experte für alles
Über den Internetauftritt kann man auch „Anfragen zu Beratungsdienstleistungen im Audiobereich“ an ihn richten. Perduss verweist in diesem Zusammenhang auf seine langjährigen Erfahrungen beim Radio. Er hat seinen eigenen Podcast mit dem Titel „machen oder lassen“. Bei RTL Deutschland ist er seit 2021 der Mann für das Thema Verbraucherschutz. Auf der Website des Senders finden sich unzählige seiner Beiträge mit Titeln wie: „Wo Kunden die besten Schnäppchen schießen können“, „Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch“ oder „Zwei Euro für eine Gurke?! Gemüsepreise im Supermarkt explodieren - wie wir trotzdem sparen“.
Abmahnung wegen fehlender Zulassung
Perduss ist vieles, aber eines ist er nicht: zugelassener Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater nach Paragraf 34d Gewerbeordnung. Und genau daran stört sich Michael H. Heinz, Makler aus Siegen und vor allem als umtriebig bekannter Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der größten Interessenvertretung für Vermittler hierzulande. Er mahnte Perduss nun ab.

Wie viele Branchenkollegen empörte sich Heinz über Aussagen von Perduss und Hermann-Josef Tenhagen in der Sendung „Stern TV Spezial“ aus der vergangenen Woche. Dort gaben die beiden, von der Redaktion als Verbraucherschützer und Experten angekündigt, Tipps zum Umgang mit Versicherungen. Auch eine Rechtsanwältin war zu Gast.
Aussagen in „Stern TV“ empören Vermittler
Größter Aufreger war eine recht einseitige Kundenempfehlung von Tenhagen für Vertragsabschlüsse. Er sagte: „Normalerweise lieber im Internet als bei einem Finanzberater. Denn der Finanzberater lebt von den Provisionen. Immer, wo es geht, macht man es also im Internet.“ Einzige Ausnahme seien BU-Versicherungen. Da braucht es laut Tenhagen den Makler. Dass die in diesem Zusammenhang genannten Vergleichsportale wie Check 24 rechtlich gesehen selbst Vermittler sind, die auf Provisionsbasis arbeiten, verschwieg er.
Und weiter: „Wann immer es geht, würde ich auf den Mann oder die Frau verzichten, denn die werden von meinem Geld bezahlt“, sagte der „Finanztip“-Chef über Finanzberater. Perduss schob nach, er würde grundsätzlich einen Honorarberater empfehlen, da diese keine Provisionen vom Versicherer kassieren. „Man muss sie selbst zahlen.“ Der offensichtliche Widerspruch blieb in der Sendung unkommentiert.
Tenhagen wird Nähe zu Check 24 unterstellt
In den sozialen Medien, vor allem bei Linkedin und Facebook, wo die Vermittler in verschiedenen Gruppen wie „Versicherungsvermittler Deutschland“ gut organisiert sind, rollte eine Welle der Empörung. Zielscheibe war vor allem Tenhagen selbst. Es fielen Begriffe wie Oberguru und Halbwissen, oder es war von roten Linien die Rede, die überschritten wurden.
Manche witzelten, dass sein Wechsel zu Check 24 kurz bevorstehe. Oder: „Womöglich wird Check 24 demnächst auch Premium-Affiliate-Partner von Finanztip“. Eine besonders hintergründige Anspielung, steht „Finanztip“ doch schon seit Jahren dafür in der Kritik, mit seinen Beiträgen durch sogenannte Affiliate-Links für eigens getestete und hervorgehobene Produktgeber immer dann Geld zu verdienen, wenn Leser diese Links klicken.
„Womöglich wird Check 24 demnächst auch Premium-Affiliate-Partner von Finanztip“
Dürftige Rechtfertigung
Zahlreiche Aufforderungen an Tenhagen, eine Erklärung abzugeben, verhallten ungehört. Dafür äußerte sich eine Sprecherin von „Finanztip“. Sie sprach laut Medienberichten von einer „vereinfachten Antwort“ Tenhagens. Es ging ihm darum, „den Zuschauern aufzuzeigen, dass Vergleichsportale in einem unübersichtlichen Markt schnell aktuelle und verlässliche Informationen zu Preisen und Tarifbedingungen liefern.“ Zum Vorwurf, den Maklerstatus und die Provisionszahlungen an solche Portale nicht erwähnt zu haben, sagt die Sprecherin nur, dass Tenhagen dies in der Vergangenheit durchaus bereits erwähnte und Finanztip seit Jahren deutlich darauf hinweist.
BVK will öffentliche Richtigstellung von Tenhagen
Dem BVK reichte dies nicht. Kein Wunder: Schon in der Vergangenheit befand sich der Verband mit Check 24 wegen dessen Umgang mit dem Thema Provisionsvertrieb im Rechtsstreit. Er ließ von der Berliner Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner ein Schreiben aufsetzen, das unserer Redaktion vorliegt und heute verschickt wurde. Darin wird Tenhagen auf die vermeintlich fehlerhaften Aussagen zu Vergleichsportalen und deren Geschäftsmodell hingewiesen.
Angeregt wird, eine öffentliche Richtigstellung in Bezug auf die genannte Aussage zu veranlassen. „Als eine der bekanntesten Köpfe in Deutschland im Bereich Verbraucherfinanzen wird Ihnen von Seiten der Verbraucher viel Vertrauen entgegengebracht. Dieses Vertrauen sollte nicht durch Verbreitung unzutreffender Informationen enttäuscht werden“, heißt es in dem Anwaltsschreiben.