Ron Perduss hat viele Standbeine: Auf dem Titel seines am Anfang des Jahres veröffentlichten Buchs „Abzocke“ steht der Slogan: „Geld sparen mit Deutschlands bekanntestem Verbraucherexperten“. Auf seiner Website präsentiert sich der gelernte Bankkaufmann und Journalist Perduss in selbstbewussten Bildern als eben jener Verbraucherexperte, aber auch als Moderator und Sprecher.

RTL-Verbraucherschützer gibt sich als Experte für alles

Über den Internetauftritt kann man auch „Anfragen zu Beratungsdienstleistungen im Audiobereich“ an ihn richten. Perduss verweist in diesem Zusammenhang auf seine langjährigen Erfahrungen beim Radio. Er hat seinen eigenen Podcast mit dem Titel  „machen oder lassen“. Bei RTL Deutschland ist er seit 2021 der Mann für das Thema Verbraucherschutz. Auf der Website des Senders finden sich unzählige seiner Beiträge mit Titeln wie: „Wo Kunden die besten Schnäppchen schießen können“, „Jede zweite Nebenkostenabrechnung ist falsch“ oder „Zwei Euro für eine Gurke?! Gemüsepreise im Supermarkt explodieren - wie wir trotzdem sparen“.

Abmahnung wegen fehlender Zulassung

Perduss ist vieles, aber eines ist er nicht: zugelassener Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater nach Paragraf 34d Gewerbeordnung. Und genau daran stört sich Michael H. Heinz, Makler aus Siegen und vor allem als umtriebig bekannter Präsident des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), der größten Interessenvertretung für Vermittler hierzulande. Er mahnte Perduss nun ab.

Michael H. Heinz, Präsident des BVK
Michael H. Heinz, Präsident des BVK © Oliver Lepold

Wie viele Branchenkollegen empörte sich Heinz über Aussagen von Perduss und Hermann-Josef Tenhagen in der Sendung „Stern TV Spezial“ aus der vergangenen Woche. Dort gaben die beiden, von der Redaktion als Verbraucherschützer und Experten angekündigt, Tipps zum Umgang mit Versicherungen. Auch eine Rechtsanwältin war zu Gast.

Aussagen in „Stern TV“ empören Vermittler

Größter Aufreger war eine recht einseitige Kundenempfehlung von Tenhagen für Vertragsabschlüsse. Er sagte:  „Normalerweise lieber im Internet als bei einem Finanzberater. Denn der Finanzberater lebt von den Provisionen. Immer, wo es geht, macht man es also im Internet.“ Einzige Ausnahme seien BU-Versicherungen. Da braucht es laut Tenhagen den Makler. Dass die in diesem Zusammenhang genannten Vergleichsportale wie Check 24 rechtlich gesehen selbst Vermittler sind, die auf Provisionsbasis arbeiten, verschwieg er.

Und weiter: „Wann immer es geht, würde ich auf den Mann oder die Frau verzichten, denn die werden von meinem Geld bezahlt“, sagte der „Finanztip“-Chef über Finanzberater. Perduss schob nach, er würde grundsätzlich einen Honorarberater empfehlen, da diese keine Provisionen vom Versicherer kassieren. „Man muss sie selbst zahlen.“ Der offensichtliche Widerspruch blieb in der Sendung unkommentiert.

Tenhagen wird Nähe zu Check 24 unterstellt

In den sozialen Medien, vor allem bei Linkedin und Facebook, wo die Vermittler in verschiedenen Gruppen wie „Versicherungsvermittler Deutschland“ gut organisiert sind, rollte eine Welle der Empörung. Zielscheibe war vor allem Tenhagen selbst. Es fielen Begriffe wie Oberguru und Halbwissen, oder es war von roten Linien die Rede, die überschritten wurden.

 

Manche witzelten, dass sein Wechsel zu Check 24 kurz bevorstehe. Oder: „Womöglich wird Check 24 demnächst auch Premium-Affiliate-Partner von Finanztip“. Eine besonders hintergründige Anspielung, steht „Finanztip“ doch schon seit Jahren dafür in der Kritik, mit seinen Beiträgen durch sogenannte Affiliate-Links für eigens getestete und hervorgehobene Produktgeber immer dann Geld zu verdienen, wenn Leser diese Links klicken.

„Womöglich wird Check 24 demnächst auch Premium-Affiliate-Partner von Finanztip“ 

Dürftige Rechtfertigung

Zahlreiche Aufforderungen an Tenhagen, eine Erklärung abzugeben, verhallten ungehört. Dafür äußerte sich eine Sprecherin von „Finanztip“. Sie sprach laut Medienberichten von einer „vereinfachten Antwort“ Tenhagens. Es ging ihm darum, „den Zuschauern aufzuzeigen, dass Vergleichsportale in einem unübersichtlichen Markt schnell aktuelle und verlässliche Informationen zu Preisen und Tarifbedingungen liefern.“ Zum Vorwurf, den Maklerstatus und die Provisionszahlungen an solche Portale nicht erwähnt zu haben, sagt die Sprecherin nur, dass Tenhagen dies in der Vergangenheit durchaus bereits erwähnte und Finanztip seit Jahren deutlich darauf hinweist.

BVK will öffentliche Richtigstellung von Tenhagen

Dem BVK reichte dies nicht. Kein Wunder: Schon in der Vergangenheit befand sich der Verband mit Check 24 wegen dessen Umgang mit dem Thema Provisionsvertrieb im Rechtsstreit. Er ließ von der Berliner Kanzlei Nordemann Czychowski & Partner ein Schreiben aufsetzen, das unserer Redaktion vorliegt und heute verschickt wurde. Darin wird Tenhagen auf die vermeintlich fehlerhaften Aussagen zu Vergleichsportalen und deren Geschäftsmodell hingewiesen.

Angeregt wird, eine öffentliche Richtigstellung in Bezug auf die genannte Aussage zu veranlassen. „Als eine der bekanntesten Köpfe in Deutschland im Bereich Verbraucherfinanzen wird Ihnen von Seiten der Verbraucher viel Vertrauen entgegengebracht. Dieses Vertrauen sollte nicht durch Verbreitung unzutreffender Informationen enttäuscht werden“, heißt es in dem Anwaltsschreiben.

Mit ein paar Klicks vierstellig sparen

Neben Tenhagen geriet auch Perduss ins Visier des BVK beziehungsweise dessen Präsidenten Heinz und das sogar noch deutlich schärfer. Der Journalist hatte für eine in der Sendung vorgestellte Familie ein vermeintlich vierstelliges Sparpotenzial durch Wechsel bestehender Versicherungen und Kündigung der Rechtsschutzversicherung aufgezeigt. Dafür reichten offenbar ein paar Online-Preisvergleiche. Über die Leistungen der Produkte oder die Bedürfnisse der Familie wurde kein Wort verloren. Jedenfalls dürfte die von Perduss ermittele Halbierung der Kosten in der Wohngebäudeversicherung bei gleicher Tarifleistung in der derzeitigen Sitution enormer Preiserhöhungen im Markt faktisch unmöglich sein.

Jenseits der Seriösität der Vorschläge von Perduss sieht Heinz wie manche Vermittler-Stimmen in Netz  darin einen Rechtsverstoß. Er hat den RTl-Experten in seinem Namen über die bereits genannte Anwaltskanzlei wegen unzulässiger Versicherungsberatung abgemahnt. Das gestern Abend versandte Schreiben liegt unserer Redaktion ebenfalls vor.

Kanzlei sieht bei Perduss „ein klar rechtswidriges Verhalten“

Darin heißt es unter anderem: „Mit der in der Stern-TV-Sendung erfolgten Beratung handelten sie klar rechtswidrig, da sie ohne behördliche Erlaubnis Handlungen vorgenommen haben, die nach der Legaldefinition von § 34d Abs. 2 S. 2 Nr. 1 GewO Versicherungsberatern vorbehalten sind.“ Der Mandant (Heinz, d. Red.) sei aufgrund seiner Tätigkeit als Versicherungsmakler gegenüber Perduss anspruchsberechtigt. Heinz stünden daher Unterlassungsansprüche sowie Abmahnkostenerstattungsansprüche zu.

Ein Streitwert von 50.000 Euro sei „mit Blick auf die Intensität der Verletzung sowie den Umstand der bundesweiten Ausstrahlung des Verstoßes in jedem Fall angemessen.“ Des Weiteren soll Perduss die Abmahnkosten von 2.000 Euro bis zum 20. November bezahlen. Gleichzeitig wurde er aufgefordert, eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Nach dieser soll er es zukünftig unterlassen, Verbraucher bei der Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von Versicherungsverträgen zu beraten. Bei Zuwiderhandlung würde eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro fällig.

RTL mit offenbar anderer Rechtsauffassung

Die Reaktion von Perduss bleibt abzuwarten. Er dürfte auf die Ressourcen des Fernsehsenders zurückgreifen können, die über gewiefte Medienanwälte verfügen. Auf Vorab-Anfrage von DAS INVESTMENT ließ RTL Deutschland bereits eine andere Rechtsauffassung durchblicken. Laut Sprecherin Bettina Klauser liegt keine „Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten“ vor (§, 2 Abs. 1, RDG -Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen). Zudem sei die Erörterung in Medien zulässig, gemäß § 2 Abs. 3 Nr.5 RDG. Offen bleibt, wie der Sender die Argumentation einer fehlenden Zulassung als Versicherungsvermittler nach Gewerbeordnung bewertet.

Sender sieht offenbar keine Fehler oder Handlungsbedarf

Dass solch eine Zulassung zumindest redaktionell bisher keine große Rolle gespielt haben dürfte, wird beim Lesen der Antwort der RTL-Sprecherin auf die Frage klar, warum man keinen Finanzexperten mit entsprechender Zulassung einladen hat. Klauser: „Wir hatten neben RTL-Verbraucherexperten Ron Perduss auch Hermann-Josef Tenhagen als unabhängigen Finanz-Experten eingeladen.“ Die Existenz und Relevanz einer Zulassung nach Gewerbeordnung scheint der Sender demnach nicht zu kennen oder ihr keine Bedeutung beizumessen.

„Wir sehen keinen Grund, künftig nicht mit Hermann-Josef Tenhagen oder Ron Perduss zusammenzuarbeiten.“ 

Auf die weitere Frage, ob der Hinweis auf Provisionszahlungen bei Anbietern wie Check 24 nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, verweigert der Sender eine Antwort. Man schätze die Expertise von Tenhagen als „erfahrener Wirtschaftsjournalist“. Selbstkritik scheint es bei den Kölnern jedenfalls nicht zu geben. „Wir sehen keinen Grund, künftig nicht mit Hermann-Josef Tenhagen oder Ron Perduss zusammenzuarbeiten.“

 

Wird Ron Perduss von einem Vergleichsportal gesponsert?

DAS INVESTMENT hat auch Ron Perduss kurzfristig um Stellungnahme gebeten. Eine etwaige Antwort liefern wir umgehend nach. Neben seiner Auffassung zu der Abmahnung und Unterlassungerklärung, von Heinz steht für uns ein Aspekt seiner Tätigkeit als Verbraucherschützer noch ungeklärt im Raum. Laut Impressum seines Internetauftritts wird Perduss offenbar vom Unternehmen Tarifcheck 24 aus Hamburg gesponsert.

Auf der Website findet sich die Formulierung: „Alle Vergleiche powered by“. Das genannte Unternehmen erhält nach eigenen Angaben Provisionen von Produktanbietern nach Vertragsabschlüssen über das eigene Vergleichsportal. Für die Versicherungs­vermittlung arbeite man mit externen Partnern wie Check 24 zusammen, da man selbst keine Zulassung habe. Im Falle einer geschäftlichen Beziehung zu Tarifcheck 24 steht infrage, wie unabhängig der Verbraucherschutzexperte Perduss in Sachen Versicherungen produktseitig „beraten“ kann.

Lob für den BVK-Einsatz im Sinne der Vermittlerschaft

Auch wenn am Ende sich an der Berichterstattung über vermeintliche Finanzthemen in Boulevardmedien wenig ändern dürfte und die fragwürdigen Aussagen von Tenhagen und Perduss keine rechtlichen Konsequenzen haben sollten, dürfte der verstärkte Fokus auf das Thema und der mediale Rummel den Vermttlern nutzen.

So sieht es zumindest Andreas Lohrenz. Der Inhaber der Firma Rockit, die die beiden größten Facebook-Gruppen für Vermittler betreibt, hat durch einen Post direkt nach Ausstrahlung der Sendung das Thema ins Rollen gebracht. Nach Bekanntwerden der Abmahnung schrieb er bei Linkedin: „Ich feiere den BVK mit seinem Präsidenten gerade ganz hart ab. Ein wirklich toller und praxisnaher Einsatz für die deutsche Vermittlerschaft gegen die selbsternannten TV-Experten.“