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Nach Vorstoß von Markus Söder Bundesfinanzministerium prüft Verbot von Negativzinsen

Bundesfinanzminister Scholz erwägt, Guthaben von Kleinsparern per Gesetz von Strafzinsen auszunehmen. Sein Ministerium prüfe, „ob es der Bundesregierung rechtlich überhaupt möglich ist, Kleinsparer vor solchen Negativzinsen zu schützen", so Scholz zur Funke Mediengruppe (kostenpflichtig). Die Prüfung sei aber kompliziert und werde etwas dauern.

Auslöser ist ein Vorschlag von Bayerns Ministerpräsident Söder. Der CSU-Chef hatte kürzlich gegenüber dem Online-Portal „Bild“ eine Bundesratsinitiative angekündigt, mit der es Banken untersagt werden soll, den Strafzins der EZB auf Sparer umzulegen.

So sollen Beträge unter 100.000 Euro von den Negativzinsen ausgenommen bleiben. Negativzinsen entsprächen nicht der deutschen Finanzkultur, Banken müssten ihre Kosten anders ausgleichen, so Söder. Auch Scholz sprach nun von einer echten Belastung für private Sparer. Strafzinsen für Guthaben auf Girokonten oder Tagesgeldkonten seien keine gute Idee. „Am besten wäre es, wenn die Banken das einfach lassen“, so der Bundesfinanzminister.

Die Betroffenen können dem Vorstoß wenig abgewinnen: „Banken und Sparkassen kalkulierten ihre Preise und Entgelte wie alle anderen Kaufleute auf der Grundlage des Marktumfeldes in eigener Verantwortung“, hieß es von der Deutschen Kreditwirtschaft, der Interessenvertretung der Spitzenverbände von Banken und Sparkassen. Gesetzliche Verbote seien systemfremd, würden den Kunden nicht weiterhelfen und könnten letztlich zu einer gefährlichen Instabilität der Finanzmärkte führen“.

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Kritik kommt aber auch von unerwarteter Seite: „Ein Gesetz gegen Negativzinsen ist gut gemeint, hätte aber vor allem Symbolcharakter“, so Klaus Müller, Chef des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes zur „Augsburger Allgemeinen“ (Donnerstagsausgabe).

 

 

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