LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Corona-KriseLesedauer: 5 Minuten

Nachhaltig investieren Wie Covid-19 die ESG-Agenda verändert

Traditionelle Jahreshauptversammlungen könnten, laut BMO GAM, auch nach der Corona-Krise der Vergangenheit angehören.
Traditionelle Jahreshauptversammlungen könnten, laut BMO GAM, auch nach der Corona-Krise der Vergangenheit angehören. | Foto: imago / Wall

Mitarbeiter

Von erheblicher Priorität für Unternehmen sind derzeit die Sorgen ihrer Beschäftigten um Krankschreibungen, Quarantäne und Fürsorgepflichten, weil den Firmen klar ist, dass die Betriebsstörungen noch monatelang anhalten können. Es ist wissenschaftlich eindeutig nachgewiesen, dass Maßnahmen zur Selbstquarantäne unabdingbar sind, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Unternehmen sind dafür verantwortlich, diese zu ermöglichen, soweit es in ihrer Macht steht. Wir sehen bereits jetzt, wie sich große Lücken zeigen zwischen Unternehmen, die sich gut um ihre Beschäftigten kümmern, und solchen Firmen, die in den sozialen Medien bereits ausgesprochen aktiv angeprangert werden.

Wir stellen fest, dass Unternehmen, die sich proaktiv auf eine flexible Arbeitskultur eingelassen haben, geringere Produktivitätseinbußen erleiden als andere. Wir hoffen mit Blick nach vorn, dass viele der Lehren, die sich jetzt aus der erzwungenen häuslichen Berufstätigkeit ziehen lassen, von Dauer sein und auch künftig flexiblere Arbeitsmethoden und gemeinsame Kinderbetreuung erleichtern werden.

Jahreshauptversammlungen (JHVs)

Da größere Menschenansammlungen in vielen Teilen der Welt zurzeit nicht empfohlen oder gar verboten sind, werden Präsenz-JHVs von Unternehmen kaum mehr möglich sein. Wir haben mit Unternehmen über ihre Notfallpläne gesprochen.

Zu den Optionen zählen:  

1.200% Rendite in 20 Jahren?

Die besten ETFs und Fonds, aktuelle News und exklusive Personalien erhalten Sie in unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Daily“. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

  • ein Aufschub oder eine Vertagung der Versammlung
  • eine Umstellung auf eine Hybridform (teils mit physischer Präsenz, teils virtuell)
  • oder soweit zulässig, auf eine virtuelle, reine Online-JHV

In Finnland wurden bereits mehrere JHVs abgesagt und in Deutschland vertagt. Weitere Ankündigungen stehen in den kommenden Tagen und Wochen an. Das bedeutet auch, dass sich Dividendenzahlungen und Befugnisse zur Kapitalerhöhung, die der Genehmigung auf einer JHV bedürfen, verzögern.

Solche Veränderungen werfen in manchen Rechtsordnungen juristische Probleme auf, etwa in Frankreich, wo Unternehmen verpflichtet sind, die Möglichkeit einer persönlichen Teilnahme zu bieten. Mehrere Regierungen haben diese Verpflichtung bereits aufgehoben. Auch manche Gesellschaftsverträge erschweren bestimmte Optionen. Allmählich gibt es erste Orientierungshilfen wie eine gemeinsame Veröffentlichung auf der Grundlage von Ratschlägen der Anwaltskanzlei Slaughter.

Sobald diese Krise vorbei ist, werden wir Firmen wieder zur persönlichen Hauptversammlung anspornen – und die virtuelle Option dabei als Teil einer "hybriden Hauptversammlung" beibehalten. So gestattet Technologie einen maximalen Zugang und die Möglichkeit, Vorstände durch physische Anwesenheit zur Rechenschaft zu ziehen, bleibt erhalten.

Tipps der Redaktion