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Vermittlerrecht Wie funktioniert Nachhaltigkeit in der Anlageberatung?

Affe im Urwald
Affe im Urwald: Tobias Schmidt, Chef und Gründer einer digitalen Anlageplattform, erklärt in einem Gastbeitrag, wie Finanzberater durch den Dschungel der ESG-Kriterien finden. | Foto: Lena Helfinger / Pexels

Seit dem 2. August dieses Jahres müssen Anlageberater ihre Kunden fragen, ob sie auch nachhaltig Geld anlegen wollen. Die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen schreibt die EU-Richtlinie Mifid II vor. Damit soll einerseits mehr Anlegerschutz gewährleistet werden. Zum anderen sollen ökologische und soziale Geldanlagen gefördert werden. Das bedeutet in der Praxis: Sowohl Berater in Banken und Sparkassen als auch Vermitller von fondsgebundenen Rentenversicherungen müssen ihre Kunden fragen, ob sie grundsätzlich an nachhaltiger Geldanlage interessiert sind. 

Ein aufwändiger und detaillierter Beratungsprozess wird nun noch komplexer und noch länger werden. Darauf müssen sich beide Seiten einstellen. Die Frage, ob mit der geplanten Geldanlage Nachhaltigkeitsziele erreicht werden sollen, mag für die meisten Anleger noch einfach zu beantworten sein. Doch schon eine Frage, ob die Geldanlage einen Beitrag zur Verbesserung des Klimawandels, zum Klimaschutz, zur nachhaltigen Nutzung von Ressourcen, für den Übergang in die Kreislaufwirtschaft, gegen Umweltverschmutzung, zum Schutz von Biodiversitäten und Ökosystemen oder zur Taxonomie ohne bestimmte Ziele leisten soll, ist eine große Hürde: 

Anlageberatung wird noch komplexer

Es mangelt den Anlegern nach unserer Erfahrung schlicht an Kenntnissen zu diesen Themen. Schon viele Begriffe sind nicht bekannt – erst recht nicht deren zum Teil sehr komplexe Inhalte. Auch im Umfeld der Berater wird deutlich, dass das Thema Nachhaltigkeit als extrem wichtig angesehen wird, aber der Informationsbedarf hierzu hoch ist: So ergab eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute in Zusammenarbeit mit dem German Sustainability Network, dass 75 Prozent der Befragten aus Überzeugung am Thema Nachhaltigkeit interessiert seien. Doch fast genauso viele – 71 Prozent – fühlen sich wenig informiert zu Inhalt, Ablauf und Dokumentation der Beratung. 

Zudem stehen gerade jetzt zu Beginn noch nicht sehr viele Produkte zur Verfügung, die entsprechend der Nachhaltigkeitskriterien klassifiziert sind: Level 2 der Offenlegungsverordnung, tritt nämlich erst 2023 in Kraft und erst dann sind die Informationen zu den nachhaltigen Produkteigenschaften verpflichtend im Verkaufsprospekt offenzulegen. Was bedeutet das für das für mögliche Haftungsrisiken?

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Berater und auch Anlageplattformen wie My-si müssen dennoch die so genannten ESG-Kriterien in ihrer Beratung berücksichtigen, wobei auch noch nicht genau definiert ist, was nachhaltig ist. Für beide Seiten – Anleger wie Berater – bleibt es daher schwierig zu beurteilen, welche Produkte wirklich nachhaltig sind. 

 

 

Zwar gibt es mit der so genannten Taxonomie einen Versuch in der EU, Nachhaltigkeit zu definieren, doch die Kriterien sind umstritten. Greenwashing ist weiter nicht ausgeschlossen: Laut Taxonomie gelten Atomkraft und Erdgas derzeit als notwendige Übergangstechnologien und damit als nachhaltig. Darüber lässt sich natürlich trefflich streiten.

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