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Aus der CFP-Praxis
Welche Risiken bei nachhaltigen Investments lauern – und wie diese zu meistern sind
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Von in FinanzplanungLesedauer: 7 Minuten
Modernes Wohnquartier mit üppiger Bepflanzung
Modernes Wohnquartier mit üppiger Bepflanzung: Investments in nachhaltige Projekte sind gefragt | Foto: imago images/Addictive Stock

Im Wirtschafts- und Finanzbereich wird immer nachhaltiger gedacht – so auch in der Privatkundenberatung: Die mittlerweile verpflichtende Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenz bei der Anlageberatung dient dem Ziel, Nachhaltigkeitsaspekte in die Finanzberatung einzubeziehen und Finanz- und Kapitalströme in umweltfreundliche und sozialverträgliche Investitionen zu lenken.

Aufgrund der Ergänzung der Finanzmarktrichtlinie MiFID II müssen Anlageberater nun ihre Kunden zu ihren Wünschen in Bezug auf Nachhaltigkeit befragen und dürfen ihnen nur solche Finanzinstrumente empfehlen, die diesen Wünschen entsprechen. Die Nachhaltigkeitspräferenzen ergänzen die bisherigen Anlageziele „Anlagezweck“, „Anlagedauer“ und „Risikotoleranz“, die ein Wertpapierdienstleister auch zuvor schon bei der Geeignetheitsprüfung berücksichtigen musste.

 

Wie die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen konkret ausgestaltet wird, ist gesetzlich nicht vorgegeben. Dies birgt Risiken: Im Gegensatz zur individuellen Beratung wird bei standardisierten Beratungsprozessen die neue Vorgabe oftmals durch automatisierte Auswahlprozesse in der Beratungssoftware von Finanzdienstleistern umgesetzt.

Dadurch entscheiden Kunden unbewusst schon vor der eigentlichen Geldanlageberatung, wie groß – beziehungsweise klein – das Anlagenspektrum sein wird, aus dem sie wählen können. Insbesondere die Anzahl von Taxonomie-konformen Fonds ist aktuell noch recht gering, was unter anderem mit der eingeschränkten Datenverfügbarkeit für die Zielinvestments dieser Fonds begründet wird. 

Kategorisierung legt Auswahloptionen für Fonds fest

Um den vielschichtigen Begriff der Nachhaltigkeit zu klären und passend beraten zu können, müssen im Kundengespräch drei Bereiche abgefragt werden, die auch in Kombination gewählt werden können. Anbieter von Finanzprodukten geben entsprechend Auskunft, inwiefern sie diese Kategorien in ihren Anlagestrategien berücksichtigen:

  • ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-konform)
  • nachhaltige Investitionen im Sinne der Offenlegungs-Verordnung (SFDR-konform)
  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit (Principal Adverse Impact, kurz PAI). Damit werden Finanzinstrumente ausgeschlossen, die bestimmte negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit haben, etwa Menschenrechtsverletzungen oder die Emission von Treibhausgasen

Da es auch für die konkrete Umsetzung der Nachhaltigkeitswünsche keine gesetzliche Vorgabe gibt, behandeln wir bei MLP diese Kategorien wie folgt: Geben Anleger im Wertpapierhandelsbogen (WpHG -Bogen) „keine Nachhaltigkeitspräferenz“ an, steht ihnen die Gesamtheit an Anlageoptionen eines Finanzdienstleisters – also auch konventionelle Produkte – offen. Soll „ESG-Schaden vermieden“ werden, reduziert sich die Auswahl auf die Fonds, die mindestens einer der oben genannten Kategorie entsprechen. Sofern darüber hinaus mit der Anlage auch „Wirkung erzielt“ werden soll, stehen nur noch die Fonds zur Verfügung, die Taxonomie- oder SFDR-konform sind. 

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