„Ist Ihnen das Thema Nachhaltigkeit bei der Finanzanlage wichtig – und wenn ja, in welcher Weise möchten Sie nachhaltig anlegen?“ Ab dem 2. August 2022 werden Finanzberater ihre Kunden bei der Anlageberatung diese Frage verbindlich stellen müssen. Festgeschrieben ist das in der europäischen Finanzmarktrichtlinie Mifid II. Die Nachhaltigkeitsabfrage in Beratungsgesprächen wurde dort nachträglich aufgenommen.

Anfang dieses Jahres hat die EU-Marktaufsicht Esma weitere Details vorgestellt, wie man sich diese Abfrage genau vorstellt: Die in Paris ansässige Behörde hat dafür die Leitlinien zur sogenannten Geeignetheitsprüfung überarbeitet. Die Geeignetheitsprüfung soll sicherstellen, dass Kunde und Anlagevorschlag auch wirklich zusammenpassen. Mit dem Update zur Geeignetheitsprüfung will die Esma die Anforderungen an zukünftige Beratungsgespräche mit Leben füllen.

So weit, so nachvollziehbar. Allerdings machen die Vorschläge der Esma Beratern die Sache nicht unbedingt leicht, im Gegenteil. Es beginnt damit, dass es drei Arten von Nachhaltigkeit geben soll, jede Spielart ist mit einem anderen Regelwerk verbunden. Der Finanzkunde soll wählen, ob er nachhaltig im Sinne der europäischen Taxonomieverordnung anlegen will oder ob er sich lieber an der europäischen Offenlegungsverordnung orientieren möchte. Oder – Möglichkeit drei – ob er bei seiner Anlage wesentliche negative Einflussfaktoren auf Nachhaltigkeit berücksichtigen möchte. Für Letztere existiert die Abkürzung PAI („Principal Adverse Impact“).

Thema Nachhaltigkeit extrem erklärungsbedürftig

Man kann davon ausgehen, dass die meisten Finanzkunden mit dieser Auswahl zunächst überfordert sein werden. PAIs? Offenlegungsverordnung? Hier ist der Berater gefragt: Er muss dem Kunden erklären, was sich hinter Punkt eins, zwei oder drei verbirgt. Woraufhin sich der Kunde wiederum für eine dieser Nachhaltigkeitsstrategien entscheiden kann. Oder für mehrere kombiniert. Obendrein soll er festlegen, zu welchem Anteil die jeweilige Strategie ins Portfolio einziehen soll.

„Wenn Berater alles so machen, wie die Esma es schreibt, wird das Beratungsgespräch doppelt so lang werden“, schätzt Christian Waigel. Der Münchner Rechtsanwalt, der sich auf Finanzberatungsthemen spezialisiert hat, gibt zu bedenken: Schon aktuell sollen Berater ihre Kunden umfangreich befragen: nach Anlagezielen, Kennnissen und Erfahrungen und ihren finanziellen Verhältnissen. Mit der Nachhaltigkeitsabfrage kommt jedoch nicht einfach nur ein weiterer Aspekt hinzu. Vielmehr ist das gesamte Thema Nachhaltigkeit, so wie die Esma es aufbereitet, extrem erklärungsbedürftig.

Ein weiterer Haken: Es gibt aktuell noch kaum nachhaltige Produkte – jedenfalls nach der engen Esma-Lesart. Entscheidet sich ein Kunde zum Beispiel, nachhaltig nach Taxonomieverordnung anzulegen, muss der Berater sofort passen: Es gibt noch keine taxonomiekonformen Fonds. Denn die europäische Umwelt-Taxonomie, also die Klassifikation, was überhaupt nachhaltig ist, steht erst in Teilen fest. Von einer sozialen Taxonomie ganz zu schweigen. „Die Diskussion, ob Atomkraft nachhaltig genannt werden kann oder nicht, ist erst ein leiser Vorgeschmack auf alle anderen Diskussionen, die noch kommen werden“, befürchtet Waigel.