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Wachtendorf-Kolumne Nachhaltigkeitsfonds: Darauf einen Dujardin, mon chéri

Gut gemeint, aber wieder einmal schlecht umgesetzt
Gut gemeint, aber wieder einmal schlecht umgesetzt: DAS-INVESTMENT-Kolumnist Egon Wachtendorf kritisiert die neue EU-Offenlegungsverordnung. | Foto: Johannes Arlt

Wer kann dazu schon nein sagen? Ältere Semester kennen den Satz aus der „Mon-Chéri“-Werbung der 70er und 80er Jahre, doch das Prinzip funktioniert auch heutzutage noch bestens. Zum Beispiel im Wahl-O-Mat zur jüngsten Bundestagswahl. „Auf hohe Vermögen soll wieder eine Steuer erhoben werden“ hieß es beispielsweise in Aussage 28. Intuitiv stimmt fast jeder zu – ohne groß zu reflektieren, welche Probleme die Berechnung einer solchen Vermögensteuer bereitet oder warum das Bundesverfassungsgericht sie 1995 in ihrer damaligen Form für unzulässig erklärte.

Nicht viel anders dürfte es ab August 2022 laufen, wenn Finanzberater ihre Kunden gemäß EU-Vorgabe fragen müssen, ob sie Wert auf eine nachhaltige Anlage legen. Wer traut sich da schon nein zu sagen? Schließlich beherrscht das meist mit dem Kürzel ESG (Environment, Social, Governance) kenntlich gemachte Thema derzeit fast jede Debatte über Fonds-Investments. Und Abweichler geraten schnell in Gefahr, als gedankenlose Egoisten dazustehen.

Nun sind nachhaltige Investments – wie im Übrigen auch die Forderung nach einem angemessenen Beitrag von Multi-Millionären und Milliardären zur Finanzierung der staatlichen Aufgaben – nichts grundsätzlich Schlechtes, ganz im Gegenteil. Die Frage der praktischen Umsetzung stellt sich freilich hier genauso. Wobei nach jetzigem Stand der Dinge der Weg vorgezeichnet scheint: Fällt künftig im Beratungsgespräch das erwartete „Ja“, kommt sehr wahrscheinlich ein nach Artikel 8 oder Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung klassifizierter Fonds zum Einsatz. Ersterer erfüllt gemäß Gesetzgeber als „hellgrünes“ Produkt gewisse Grundvoraussetzungen in puncto Nachhaltigkeit, letzterer ist als „Dunkelgrüner“ entsprechenden Zielen explizit verpflichtet.

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Ist das sinnvoll? Definitiv nein. Denn über die Einteilung entscheiden die Anbieter im ersten Schritt selbst. Zudem gibt es bislang weder für Artikel-8- noch für Artikel-9-Fonds europaweit einheitliche Standards, wie und in welchem Umfang deren Manager Umweltaspekte oder soziale Kriterien im Investmentprozess berücksichtigen müssen. Das öffnet dem berüchtigten Greenwashing Tür und Tor: Die Versuchung, das eigene Engagement in etwas freundlicheren Farben zu schildern, ist immens – schließlich laufen ohne jeden nachhaltigen Anspruch auftretende Artikel-6-Fonds über kurz oder lang Gefahr, massiv an Bedeutung zu verlieren.

Nicht von ungefähr versucht die deutsche Aufsichtsbehörde Bafin seit einigen Monaten, strengere Regeln zu etablieren. Was ebenfalls nur auf den ersten Blick als gute Idee durchgeht: Tritt die Verschärfung wie geplant in Kraft, soll sie lediglich für in Deutschland neu aufgelegte Fonds gelten. Für die etablierte beziehungsweise über Luxemburg, Irland oder einen anderen EU-Staat in Umlauf gebrachte Konkurrenz bliebe alles beim Alten.

Ist es wenigstens eine beruhigende Nachricht, dass allzu nassforsch nachhaltige Ziele verkündende Fonds-Anbieter künftig damit rechnen müssen, einen Reputationsschaden davonzutragen oder sogar in Regress genommen zu werden? Im Prinzip schon, und man darf gespannt sein, wie diesbezügliche Ermittlungen der US-Aufsichtsbehörde SEC gegen die Deutsche-Bank-Tochter DWS ausgehen. Trotzdem bleibt noch eine Menge zu tun, um den von der EU angestoßenen Aktionsplan für nachhaltige Finanzen mit Leben zu erfüllen. Wer sich als Anleger oder Berater – um einen anderen Werbe-Klassiker zu zitieren – wirklich guten Gewissens zurücklehnen und „darauf einen Dujardin“ genießen möchte, kommt bis auf weiteres um zusätzliche Recherchen kaum herum.

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