Gekürzte Leistungen und höhere Beiträge drohen den Kunden der Pensionskasse des steuerberatenden Berufs. Denn der sanierungsbedürftige Versicherer der deutschen Steuerberater verfügt nicht über genügend Eigenmittel, um alle eventuellen Forderungen abzudecken. Diese Hiobsbotschaft vom Ende vorrigen Jahres wirft ein Schlaglicht auf den desolaten Zustand vieler berufsständischer Versorgungseinrichtungen hierzulande. 

Uwe Eilers, FV Frankfurter Vermögen

„Auch bei anderen Freiberuflern stehen die Renten auf der Kippe“, sagt Uwe Eilers. Der Vorstand der FV Frankfurter Vermögen führt die Probleme vor allem auf die Niedrigzinspolitik der EZB zurück: „Das Geld der Pensionskassen und Versorgungswerke ist aufgrund vielfältiger Regeln zu großen Teilen in bonitätsstarken Anleihen angelegt.“ Selbst bei langen Laufzeiten aber werfen diese Schuldtitel kaum noch Zinsen ab. Und eine Trendumkehr am Rentenmarkt ist nicht in Sicht.

Die Folgen liegen für Eilers auf der Hand: „Da sehr viele Verträge der späteren Rentenbezieher bestimmte Rentenhöhen garantieren und gleichzeitig die Lebenserwartung steigt, werden die Altersvorsorgeeinrichtungen diese bei dem aktuellen Zinsumfeld nicht mehr leisten können.“ Einige Anbieter sieht er bereits in den kommenden fünf Jahren in die Insolvenz schlittern.

„Aufgrund der demografischen Entwicklung bieten die Versorgungswerke keine allumfassende Absicherung im Alter“, warnt auch Yörk Stadtfeld vom Eschborner Finanzdienstleister Mayflower Capital. Der Experte für Kammerberufe vom Advokaten bis zum Zahnarzt fordert ein Umdenken bei der Altersvorsorge, die viele Angehörige der freien Berufe steuerbegünstigt per Rürup-Rente betreiben. 

Umdenken bei der Altersvorsorge

Aber nicht nur dort: Von den Versorgungswerken der Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer seien nämlich ebenfalls kaum adäquate Leistungen im Fall einer teilweisen Berufsunfähigkeit (BU) zu erwarten. Denn die öffentlich-rechtlichen Einrichtungen leisten erst dann, wenn der Versicherte seine Tätigkeit komplett einstellt – also bei faktischer Erwerbsunfähigkeit. Die Betroffenen müssen dann in der Regel auch ihre Zulassung beziehungsweise Bestellung zurückgeben.

Damit es erst gar nicht so weit kommt, sollten Kunden bereits vorher alle bestehenden Verträge mit einem Berater durchleuchten und eventuell anpassen. „Oftmals ist lediglich eine Kleinigkeit zu justieren“, berichtet Stadtfeld. Dabei sei jedoch stets zu beachten, dass die per Online-Vergleichsportal ermittelten Preisführer nicht immer auch den allerbesten Schutz böten. „Viel sinnvoller ist es, sich mit seinem Berater über ein wasserdichtes Konzept zu unterhalten.“

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