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Nachzahlungen und Freiheitsstrafen drohen Fast jeder zweite Erbschaftsteuerbescheid ist falsch

Der Landesrechnungshof in Nordrhein-Westfalen hat nach Prüfung von 1.200 Erbschaftsteuerbescheiden festgestellt, dass fast jeder zweite falsch ist. Wie das Handelsblatt schreibt, hat der Rechnungshof die zuständigen Finanzämter über die Fehler informiert. Sollte der Steuerzahler Falschangaben gemacht haben und das Finanzamt davon erfahren, kann es den Bescheid noch bis zu sieben Jahre, nachdem der Steuerzahler von seiner Erbschaft erfahren hat, korrigieren. Bei einer Steuerhinterziehung kann sich die Frist auf zehn Jahre verlängern. „Für einzelne Steuerzahler, in deren Bescheiden der Rechnungshof Fehler gefunden hat, kann es nun zu Nachprüfungen kommen“, sagt Thomas Eigenthaler, Vorsitzender der Steuergewerkschaft. Das kann gravierende Folgen für Erben haben, die absichtlich etwas verschwiegen haben. Ihnen drohen Steuernachzahlungen und in sehr schweren Fällen sogar Freiheitsstrafen. Fiskus entgehen 14,7 Millionen Euro Da die Finanzämter bereits Kenntnis von einer möglichen Steuerhinterziehung haben, wäre eine Selbstanzeige nicht mehr wirksam, meint Eigenthaler. Guido Holler, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht, würde trotzdem zu einer Selbstanzeige raten. Damit könne in der Regel eine Strafmilderung erzielt werden, so Holler. Aber auch für den Fiskus ist das Ergebnis des Rechnungshofs nicht so günstig. Ihm sollen allein durch 555 falsche Bescheide 14,7 Millionen Euro entgangen sein, heißt es in dem Bericht. Für den Bund der Steuerzahler in Nordrhein-Westfalen zeigt die hohe Fehlerquote, dass die Erbschaftsteuer zu kompliziert ist. „Für den durchschnittlichen Steuerzahler ist es kaum möglich, die Formulare zu verstehen und korrekt auszufüllen“, sagt Heinz Wirz, Vorsitzender des Regionalvereins.

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