Gegenseitige Abmahnungen und womöglich eine gescheiterte Übernahme: Im Nischenmarkt Bootsversicherung tobt derzeit zwischen zwei Maklerunternehmen eine Schlammschlacht.
Aktuelles Bild von der Messe „boot Düsseldorf“, wo die beiden Streitparteien dieses Jahr vertreten waren.| Bildquelle: Imago Images / Bonn.digital
Bis gestern (25. Januar) lief die „boot Düsseldorf“, die weltweit größte und international bedeutendste Bootsmesse. Vertreten dort waren auch die Unternehmen Nammert Assekuradeur GmbH aus Königs Wusterhausen und Pantaenius GmbH aus Hamburg.
Wie nah sich die Messestände der beiden Unternehmen waren, ist nicht bekannt, doch dürfte so oder so Funkstille zwischen den Beteiligten geherrscht haben. Der Grund: Die beiden Versicherungsmakler im Geschäft mit Absicherungen für Wasserfahrzeuge fichten seit Wochen einen wettbewerbsrechtlichen Kleinkrieg aus, deren Dimension jetzt erst klar wird.
Zunehmender Wettbewerb der beiden Bootsmakler
Eine Rolle bei der Auseinandersetzung dürfte die Marktpositionierung der beiden Unternehmen und der daraus resultierende zunehmende Wettbewerb untereinander spielen. Pantaenius drängte zuletzt vermehrt in den Markt der Vermittlung von Versicherungsprodukten für kleine Boote und Jetskis. Dieses Feld besetzt aber auch Nammert. Ursprünglich war Pantaenius eher auf die Vermittlung von Versicherungsprodukten für größere Boote und Yachten fokussiert.
Rechtsstreit über Zusatz „Yachtversicherungen“
Stephan von Heymann, @ privat
Durch Branchenkenner und Blogger Stephan von Heymann wurde jetzt ein Rechtsstreit zwischen den genannten Unternehmen bekannt. Er informierte über eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (der noch nicht rechtskäftige Beschluss vom 15. Januar 2026, Az.: 34 O 5/26, liegt DAS INVESTMENT Versicherungen exklusiv vor).
Demnach wird Pantaenius, nachdem es eine vom Nammert verlangte Unterlassungserklärung nicht abgegeben hatte, im Wege einer einstweiligen Verfügung verboten, die Bezeichnung Versicherung oder eine Bezeichnung, in der dieses Wort enthalten ist, zu führen. Grund ist, dass das Unternehmen kein von der Bafin zugelassenes Versicherungsunternehmen im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes ist.
Laut des Gesetzes dürfen Versicherungsvermittler die Bezeichnung „Versicherung“ nur dann führen dürfen, wenn diese mit einem klarstellenden Zusatz versehen ist, der ihre Eigenschaft als Vermittler klarstellt. Bisher führte das Hamburger Unternehmen den Zusatz „Yachtversicherungen“. Dies ist laut des Landgerichts irreführend. Das Unternehmen ist laut Gerichtsbeschluss vielmehr ein Versicherungsvertreter gemäß Paragraf 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung.
Keine Stellungnahme von Pantaenius
Im konkreten Fall einer Zuwiderhandlung droht Pantaenius ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Da es sich um eine Maßnahme des einstweiligen Rechtsschutzes handelt, kann Pantaenius gegen diese Gerichtsentscheidung Rechtsmittel einlegen. Ob man dies beabsichtigt, teilte der Makler auf Nachfrage von DAS INVESTMENT Versicherungen nicht mit.
Allerdings berichtet das Fachportal „Pfefferminzia“, dass das Unternehmen gegen den Beschluss mittlerweile Widerspruch eingelegt hat. Weiter wolle man sich zum laufenden Verfahren nicht äußern.
Kurzfristiges Vorgehen mit Einfluss auf wichtige Bootsmesse
Das Firmenlogo von Pantaenius mit dem beanstandeten Zusatz lässt sich auf der Website des Unternehmens bereits nicht mehr finden. Ohnehin schien alles sehr kurzfristig vonstattengegangen zu sein. Eine Abmahnung und Berechtigungsanfrage zu möglicherweise unlauteren Werbeaussagen verschickte die für Nammert tätige Anwaltskanzlei Friedrich Graf von Westfalen aus Köln am 5. Januar, zehn Tage später erging schon der Beschluss des Landgerichts. Darin findet sich die Formulierung „wegen der Dringlichkeit der Sache ohne mündliche Verhandlung“.
Womöglich ist das ein Hinweis auf die zum Zeitpunkt Mitte Januar unmittelbar bevorstehende Bootsmesse. Blogger von Heymann bestätigt diese Vermutung. Er verweist in seinem Bericht auf „Augenzeugen“, die unmittelbare Auswirkungen auf den aktuellen Messeauftritt von Pantaenius bestätigt hätten. So habe der Zusatz „Yachtversicherungen“ auf dem Messestand sowie auf begleitenden Werbematerialien kurzfristig unkenntlich gemacht oder abgedeckt werden müssen. Die Frage, ob dies zutrifft, beantworte Pantaenius unserer Redaktion gegenüber ebenfalls nicht.
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