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US-Steuergesetz FATCA rollt auf deutsche Finanzdienstleister zu

USA, das Land unbegrenzter Freiheit? Nicht was die Konten<br>von US-Kunden im Ausland angeht. Die US-Steuerbehörde <br>will mit Fatca Mehrerlöse erwirtschaften. Quelle: Fotolia
USA, das Land unbegrenzter Freiheit? Nicht was die Konten
von US-Kunden im Ausland angeht. Die US-Steuerbehörde
will mit Fatca Mehrerlöse erwirtschaften. Quelle: Fotolia
Die US-Behörden haben neue Vorgaben für den „Foreign Account Tax Compliance Act“ (FATCA) vorgelegt. Das Steuergesetz sieht einen Zwang für Finanzdienstleister außerhalb der USA vor, sämtliche Konten von US-Kunden offenzulegen. Auch europäische Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Fondsgesellschaften werden somit gezwungen, die Daten sämtlicher Kunden unter die Lupe zu nehmen und alle laufenden Erträge ihrer Kunden aus US-Quellen wie Zinsen aus Anleihen, Dividenden aus Aktien, Lizenzen oder Mieten mitzuteilen.

Bis zum 30. Juni 2013 müssen sich europäische Finanzdienstleister den US-Behörden gegenüber verpflichten, die neuen Regeln einzuhalten. Andernfalls droht ihnen eine pauschale Strafsteuer in Höhe von 30 Prozent auf Zahlungen aus amerikanischen Quellen sowohl an US- als auch Nicht-US-Kunden.

Umsetzung steckt noch in den Kinderschuhen

Nach Marktbeobachtungen von Steria Mummert Consulting haben viele deutsche Finanzdienstleister indes noch nicht mit der Umsetzung der aufwändigen Vorgaben begonnen. „Bisher haben die Institute sich schwerpunktmäßig auf die Analyse der Auswirkung des FATCA auf ihr Geschäftsmodell konzentriert. Die Konzeption und Umsetzung der Anforderungen steckt vielfach noch in den Kinderschuhen“, sagt Lars Töllner, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting.

Für strategische Betrachtungen alleine verbleibt kaum Zeit mehr, warnt der Experte. „Auch wenn die finalen Vorgaben seitens der US-Steuerbehörde erst im kommenden Sommer bereitgestellt werden, müssen Institute bereits heute handeln. Eine fristgerechte und vertragskonforme Umsetzung der Vorgaben ist ansonsten nicht herstellbar und es droht die Strafbesteuerung."

Steuergesetz hat weitreichende Geltung

FATCA betrifft dabei nicht nur amerikanische Staatsbürger oder Greencard-Besitzer, vielmehr müssen auch Beteiligungen von US-Steuerpflichtigen an Geschäftskunden offengelegt werden. Auch Konten, die zu mehr als 10 Prozent US-Steuerpflichtigen zugerechnet werden, unterliegen ebenfalls der Meldepflicht an die US-Steuerbehörde.

Großbanken rechnen laut dem Verband European Banking Federation mit Kosten im Gegenwert von 10 Dollar für die Überprüfung eines einzelnen Kundenkontos. Den Aufwand für die Institute beziffern Experten allein in Deutschland insgesamt auf bis zu 10 Milliarden Euro. Kein Wunder - für die Umsetzung müssen unter anderem Geschäftsprozesse und Aufbauorganisation hinsichtlich FATCA-Konformität angepasst, die Stammdatenhaltung erweitert und IT-Systeme modifiziert werden.

Konkret müssen Bestandskonten auf Indizien geprüft werden, ob es sich dabei um US-Konten handelt. Dies muss gegenüber den US-Steuerbehörden nachgewiesen werden. Für die betroffenen Konten sind bestimmte Dokumentationspflichten zu berücksichtigen. Ergänzend sind aufgrund des FATCA neue hausinterne Prüfprozesse zu etablieren und die Mitarbeiter bezüglich der neuen Anforderungen zu schulen.

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